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Ausweitung des Programms Distr@l

Das hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung weitet das Programm Distr@l zur Förderung von Schutzmaßnahmen vor Hacker- und IT-Angriffen in Hessen aus. Das Programm zielt besonders auf den Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen. Durch die vorantreibende Digitalisierung geraten vor allem KMU in das zunehmende Visier von Cyberangriffen. KMU verfügen im Vergleich zu Großunternehmen in der Regel über ein schwächeres IT-Sicherheitssystem. Um diese Sicherheitslücken zu schließen und KMU zukunftssicher aufzustellen, wird das bestehende Programm Distr@l zur Förderung von IT-Schutzmaßnahmen ausgeweitet.

Für folgende Themenfelder werden Lösungsansätze zur Förderung adressiert:

  • Entwicklung von Verfahren zur Entdeckung und Abwehr schädlicher Software / Virenangriffen
  • Entwicklung neuer Programme und Verfahren zum Scannen von Schwachstellen in IT-Systemen zur Abwehr von Cyberangriffen und zur Erkennung und Abwehr von Spionage, Desinformation und Sabotage
  • Weiterentwicklung bestehender Softwarelösungen zur Steuerung von Produktionsprozessen im Hinblick auf neue, dem System dann inhärente Sicherheitsfunktionalitäten, insbesondere by-design
  • Weiterentwicklungen der Aus- und Fortbildung für verschiedene Zielgruppen, wie IT-Administratoren, Entwickler, Architekten oder Endanwender, insbesondere auch in Verbindung mit interaktiven Simulationen und Trainings zur Abwehr von Cyberangriffsszenarien
  • Entwicklung taktischer Szenarien und Lösungen zum Einsatz nach und während Cyberangriffen

Antragsteller:
Unternehmen (auch StartUps), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 23. September 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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