Ausweitung der Gemeinschaftsaufgabe
Der Bund hat für Unternehmen den Rahmen zur Förderung von Investitionen in Energieinfrastrukturen geschaffen.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellt den Bundesrahmen für die einzelnen Förderprogramme für Zuschüsse für gewerbliche Investitionen, kommunale Infrastrukturen, Beratungsleistungen und Cluster-/Netzwerkunterstützung dar. Seit August 2016 hat die Bundesregierung einige Detailregelungen novelliert und Regelungen zur Zuschussförderung von Investitionen in Energieinfrastrukturen geschaffen.
In den durch den Koordinierungsrahmen festgelegten Regionen Deutschlands sind damit grundsätzlich Vorhaben zum Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen förderfähig, besonderen Fokus legt die Novelle des Rechtsrahmens dabei auf:
- Anlagen für Flüssigerdgas und komprimiertes Erdgas
- Innovative Stromspeicheranlagen
- CO2-Rohrleitungsnetze.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Netzinfrastrukturen für Strom, Gas und Öl, die im Wege der Netzentgeltregulierung refinanziert werden können oder könnten.
Diese Novellierung kann nun durch die einzelnen Bundesländer in die konkreten Landesprogramme übertragen werden.
Antragsteller: Unternehmen
Förderquote: Je nach Landesprogramm
Einreichungsfrist: Abhängig von der Umsetzung durch die Bundesländer
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.