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Arbeitsmarktfonds – Qualifizierung und Arbeitsförderung

Bayern: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Der Freistaat Bayern fördert verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Qualifizierung und Arbeitsförderung.

Zuwendungsfähige Vorhaben sind:

  • Entwicklung und Erprobung innovativer arbeitsmarktpolitischer Instrumente
  • Projekte zur Unterstützung besonderer Personengruppen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
  • Ausbildungsakquisiteure für deutsche Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie für jugendliche Flüchtlinge
  • Akquisiteure für Studienabbrecher
  • neue und innovative Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt

Die Projekte müssen Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen als Zielgruppe definieren. Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose sollen verstärkt in existenzsichernde Arbeit vermittelt werden, sie sollen passgenau qualifiziert und insbesondere im Rahmen ganzheitlicher Ansätze begleitet und nachgehend betreut werden. Der erfolgreiche Ausbildungs- und Berufseinstieg für leistungsschwächere Jugendliche soll erleichtert und gezielt begleitet werden. Ebenso soll die bayerische Arbeitsmarktpolitik stärker die Belange der Frauen berücksichtigen, um die tatsächliche Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Anschubfinanzierung (Ausnahme: Jobbegleiter und Akquisiteure). Die Höhe der Förderung ist dabei degressiv gestaffelt und beträgt im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 % und im 3. Jahr bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Jobbegleitern und Ausbildungsakquisiteuren sind bis zu 90 % der Personal- und Sachkosten förderfähig.

Antragsberechtigt sind Träger, die entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführen; dazu können auch Kommunen gehören.

Antragsteller:  Unternehmen, Verbände, Kommunen

Förderquote:  Siehe Text

Einreichungsfrist:  04. Mai 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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