UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

AKIRes – Neue Richtlinie zum Thema Arbeit

Die Förderbekanntmachung „Arbeitshandeln für Kreativität, Innovation und resiliente Wertschöpfung (AKIRes)“ fördert den gezielten Aufbau von kooperativen, vorwettbewerblichen, multidisziplinären Forschungsvorhaben (Verbundprojekten), deren Fokus auf den folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten liegt:

A) Resilienzförderliche Arbeitsformen, -systeme und -umgebungen
Es sind bspw. zu entwickeln:

  • Konzepte zur Erhöhung der Resilienz im Kontext agiler und autonomer Arbeitsstrukturen, unter anderem systemische Ansätze für den Umgang mit prozessualer Komplexität und sich ständig ändernden Arbeitsanforderungen, Hierarchieabbau, Ausweitung von Entscheidungsbefugnissen und Eigenverantwortlichkeit
  • Ein Leitbild von kollaborativer Arbeit; Lösungen zum Umgang mit Grenzen der Automatisierung und Effizienz
  • Konzepte und Modelle zur Gestaltung sinnstiftender Arbeitstätigkeit; Beteiligungsformate und Partizipation als Produktivitätsfaktor; Anreizsysteme für Innovation; Instrumente des Ideenmanagements

B) Integrative und demografiesensible Arbeits- und Organisationsgestaltung, bspw.:

  • Strategische Ansätze zur Reduktion von Fachkräfteengpässen und zur Proaktivität angesichts demografischer Veränderungen; Konzepte zur Stärkung von Arbeitgeberattraktivität und Personalbindung
  • Resilienzförderliche Kollaborations- und Interaktionskonzepte zwischen Individuen, Teams, Organisationseinheiten und Führungskräften; adäquate Führungskonzepte für die Planung und Umsetzung von Resilienzmaßnahmen
  • Resilienzförderliche Ansätze und Kombination flexibler Arbeitsmodelle; Ausgestaltung beziehungsweise Entwicklung genuin hybrider Arbeitsformen, unter anderem Arbeitszeiten und -orte; Lösungen für operative Aufgabenverteilung unter Berücksichtigung möglicher Nebeneffekte

C) Resilienzorientierte Arbeitsgestaltung zur Befähigung und Qualifizierung in heterogenen Arbeitssystemen
Zu entwickeln sind bspw.:

  • Ansätze zur Identifikation und Definition notwendiger Rollen, neuer Tätigkeitsprofile und Funktionen in und für die Komplexität
  • Adaptive Qualifikationselemente zur Förderung von Kreativität, Flexibilität, Improvisationsfähigkeit, Mikrounternehmertum, Verantwortlichkeit, Entscheidungsfähigkeit, Selbstorganisation und Vertrauen inklusive Umsetzung und Evaluation
  • Nachhaltige Lösungskonzepte für häufig wechselnde Teamstrukturen sowie zur flexiblen Teamzusammenarbeit

Jedes Forschungsprojekt muss mehrere Aspekte aus mindestens einem der genannten Gestaltungsfelder bedienen.

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Zweistufiges Verfahren (Antrag und Skizze), bis zum 16. Dezember 2024

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    05.09.2024 | Top-Thema
    Industrie und Klimaschutz

    Neue Richtlinie für industrielle Dekarbonisierung ist mit zwei Förderaufrufen in Kraft getreten

    BEITRAG LESEN

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE