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Änderung der FuE-Richtlinie

Sachsen-Anhalt: Zuschüsse für die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren

Nachfolgende Änderungen sind zu Beginn des Jahres 2018 in Kraft getreten. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können für neue innovative Einzel- oder Verbundprojekte nun bis zu 500.000  € Förderung (bisher max. 400 T€) erhalten. Zusätzlich ist auch die Abschreibung von Pilotlinien, Pilotprojekten oder Prototypen im Rahmen eines Förderprojekts möglich – werden solche Entwicklungsschritte einbezogen, erhöht sich die maximale Förderung auf 3 Mio. €. Weiterhin wurde die Pauschale für Projektgemeinkosten erhöht.

Gefördert werden wie auch schon in den Vorjahren Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen. Zusätzlich gibt es ab 2018 den Förderschwerpunkt „Prozess- und Organisationsinnovationen“. Durch dieses Fördermodul sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung unterstützt werden. Es wird damit auch möglich, Projekte zur Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle, innovativer Produktionsprozesse oder neuartiger Dienstleistungen im Rahmen der Richtlinie zu fördern.

Antragsteller:  Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: KMU bis 80 %, Großunternehmen bis 50 % und Forschungseinrichtungen bis 100 %

Einreichungsfrist: Eine Einreichung ist jederzeit möglich.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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