Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung
Die KfW gewährt gewerblichen Unternehmen Investitions- und Tilgungszuschüsse für Abwärmemaßnahmen.
Über das KfW-Abwärmeprogramm werden jetzt neben den bewährten kreditgebundenen Tilgungszuschüssen auch Investitionszuschüsse gewährt. Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme. Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:
- Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme
- Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme (im Fall der Einspeisung von Wärme in Wärmenetze werden die Verbindungsleitungen bis zum Anschlusspunkt gefördert)
- Verstromung von Abwärme
- Abwärmekonzepte einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling
Bei Antragstellung ist ein von einem Sachverständigen erstelltes Abwärmekonzept vorzulegen.
Antragsteller: Unternehmen, einschließlich Contractoren
Förderquote: in Abhängigkeit vom Fördergegenstand und Antragsteller bis zu 40 % der Investitionskosten
Einreichungsfrist: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich; die Beantragung von Investitionszuschüssen ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de