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6. Energieforschungsprogramm erweitert

Das Forschungsprogramm für die Themen Energieerzeugung und –effizienz wurde um zwei Module erweitert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützen damit Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben.

 

Das erste Modul befasst sich mit dem solaren Bauen. Gefördert werden Vorhaben, die durch eine Kombination von Forschung, Entwicklung und Demonstration dazu beitragen, die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) der Bundesregierung für mehrgeschossige Wohnbauten bei Sanierung und Neubau umzusetzen.

 

Die zweite Programmerweiterung betrifft die Förderung von Leuchtturmprojekten im Bereich der energieeffizienten Stadt, in Form von Reallaboren und umfassenden Quartiersprojekten, die unter Einbeziehung aller relevanten Akteure ein energetisches Gesamtkonzept von der Forschung bis in die Umsetzung angehen.

 

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Energieversorger, Kommunen

 

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

 

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden.

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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