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4. Wettbewerbsrunde – Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, den digitalen Wandel der Arbeitswelt für kleine, mittlere und mittelständische Unternehmen durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu stärken. Gefördert werden F+E Projekte, die technikinduzierten Veränderungen in Unternehmen durch Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und -organisation aktiv begegnen.

Ein Schwerpunkt dieser Wettbewerbsrunde liegt auf der Frage des Wissensmanagements. Es sollen Methoden und Werkzeuge zur Strukturierung von Wissen sowie von Prozessdaten entwickelt werden. Assistenzsysteme können zur Visualisierung von Informationen während des Arbeitsprozesses genutzt werden; beispielsweise auf Basis von Augmented Reality (AR).

Handlungsfelder sind z.B.

– Arbeiten im Datennetz – digitale Arbeitswelt gestalten,

– neue Werte zwischen Produktion und Dienstleistung kreieren,

– Mensch-Maschine-Interaktion für das neue digitale Miteinander,

– Gesundheit durch Prävention fördern,

– Zukunft der Arbeit durch Nachhaltigkeit sichern – ökonomisch, ökologisch, sozial.

Antragsteller:

– Unternehmen (KMU und mittelständische Unternehmen mit max. 1.000 MA und 100 Mio € Umsatz)

– Hochschulen und Forschungseinrichtungen

 -Sonstige Institutionen, wie Kammern und Verbände

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mindestens 2 unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte).

Förderquote:

– Unternehmen und wirtschaftliche Forschungseinrichtungen – bis zu 50%

– Hochschulen und nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen – bis zu 100%

Die maximale Gesamtzuwendung eines Verbundprojektes beträgt 60%

Einreichungsfrist:

Zweistufiges Verfahren, 2 Einreichungsstichstage für Projektskizzen am 02.03.2020 und am 01.09.2020.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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