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Zentrum Digitalisierung.Bayern

Bayern: Im Rahmen von IuK-Bayern werden Verbundprojekte zu neuen Schwerpunkten gefördert.

Vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie wurden zusammen mit dem Zentrum Digitalisierung.Bayern zwei neue Schwerpunkte im Rahmen des Programms IuK-Bayern zur Förderung ausgeschrieben:

  • Werkzeuge und Methoden des Digital Engineering (z. B. Feedback- und Closed-Loop Architekturen/Modelle, Informationsmodelle, Simulation und Virtuelle Inbetriebnahme, Workflowautomatisierung und -steuerung)
  • IT-Security in Energie, Gesundheit, Mobilität, Produktion und Engineering (z. B. sichere Softwareentwicklung, Sicherer Datenaustausch, Sichere Identitäten, Blockchain Technologie)

Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte der Forschung und Entwicklung, wobei sowohl Vorhaben der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung bezuschusst werden können.

Die Förderung soll Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik ermöglichen und deren Umsetzung in Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen. Eine konkrete Verwertungsperspektive durch die Unternehmenspartner wird erwartet.

Antragsteller:  Kooperationen aus Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:  Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen 50 %

Einreichungsfrist:  25.06.2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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