Klimaschutzwettbewerb NRW
NRW: Zuschüsse für innovative Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen
Der neue Wettbewerb EnergieSystemWandel.NRW ist ein Nachfolger der vorangegangenen Klimaschutzwettbewerbe und adressiert sowohl Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch Vorhaben zur vorwettbewerblichen Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen. Drei Themenblöcke stehen dabei im Fokus des Interesses:
- Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien
Gefördert werden umsetzungsorientierte Vorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Demonstration neu entwickelter Energietechniken sowie Pilotvorhaben zu Demonstrations- und Auswertungszwecken und zur Akzeptanzverbesserung. Die Projekte sollen einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten und sich mit folgenden Technologien oder dazu passenden Querschnittsthemen befassen:
- Solarenergie
- Windenergie
- Bioenergie
- Klimagerechte Kraftstoffe
- Wasserkraft
- Geothermie sowie Nachnutzung der Bergbauinfrastruktur
- Umweltwärme
- Stabilisierung der Stromnetze
Gefördert werden Projekte zu neuen und innovativen Verfahren und zur Verknüpfung von Sektoren in den Bereichen Energieumwandlung, Energiespeicherung und Energieverteilung. Dabei müssen die neuen technischen Ansätze in Pilot-, Modell- und Demonstrationsvorhaben umgesetzt werden.
- Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen
Im letzten Programmblock werden Projekte gefördert, die nachweislich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zu Verbesserungen der Energieeffizienz in Unternehmen beitragen. Dabei werden folgende Technologiebereiche insbesondere angesprochen:
- Energieeffiziente Produktion
- Optimierte Betriebsführung
- Elektromobilität und energieeffiziente betriebliche Mobilität
- Flexibilitätsoptionen in der Produktion / flexible Produktion
Die erreichbaren Förderquoten sind vom Innovationsgrad, der Unternehmensgröße und der Zusammenarbeit in Kooperationen abhängig.
Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen
Förderquote: Unternehmen 25 bis 80 %, Forschungseinrichtungen 90 %, Kommunen 80 %
Einreichungsfrist: 12. Juli 2018 und 17. Dezember 2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de