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Kommunaler Klimaschutz in NRW

NRW: 2. Call zur Förderung von Projekten mit dem Ziel der Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes in Städten und Regionen.

Im Rahmen der Klimaschutzwettbewerbe des Landes NRW werden Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und der Klimafolgeanpassung in verschiedenen Handlungsbereichen unterstützt. Die antragsberechtigten Kommunen agieren häufig als Gebäudeeigentümer, Stadtentwickler, Planungsträger und Dienstleister (z. B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe). In diesen Funktionen sind Kommunen in der Lage, z.B. die Erzeugung und den Verbrauch von Energie in den Bereichen Strom, Kälte und Wärme miteinander zu verschränken und Energieeffizienzmaßnahmen voranzutreiben. Beispiele für mögliche Förderthemen sind:

  • Klimagerechte Quartiers-, Stadt- und Raumentwicklung
  • Nichtwohngebäude und Anlagen
  • Versorgung und Entsorgung
  • Mobilität
  • Personal und Organisation
  • Kommunikation, Kooperation und Partizipation zur Verbesserung des kommunalen Klimaschutzes
  • Klimaneutrale Kommunalverwaltung

Es ist erforderlich, dass mehrere Themen im Rahmen eines „kommunalen Klimakonzepts“ zusammengefasst werden. Gefördert werden dann einzelne Maßnahmen aus diesem Gesamtkonzept – darzustellen in einer Umsetzungsstrategie.

Gefördert werden investive Maßnahmen und die dazu gehörenden nicht-investiven Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung.

Der aktuelle 2. Aufruf setzt zusätzlich einen Schwerpunkt auf den Bereich „Emissionsfreie Innenstadt“. Dementsprechend werden Projekte, die sich hier einordnen lassen, bevorzugt bezuschusst.

Primär werden Kommunen (Gemeinden und Städte, Zusammenschlüsse von Kommunen, Kreise) gefördert. Im Rahmen einer Projektpartnerschaft mit einer Kommune aber auch Unternehmen (privatrechtliche und kommunale) und Verbände (Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände, Kammern, gemeinnützige Einrichtungen).

Antragsteller:  Kommunen, Unternehmen, Verbände

Förderquote: Kommunen 80 bis 90 %, Unternehmen und Verbände 50 bis 80 %

Einreichungsfrist: 28. Juni 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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