Förderung der Elektromobilität
Hessen: Vorhaben zum Nachweis der Praxis- und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität werden gefördert.
Die Projekte sollen die Attraktivität der Nutzung von Elektrofahrzeugen durch die sichtbare Umsetzung von Elektromobilitätsanwendungen aufzeigen. Gefördert werden Verbund- und Einzelprojekte in Form von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekten sowie die Erarbeitung von wissenschaftlichen Strategie- und Lösungskonzepten mit Schwerpunkt auf mindestens einem der folgenden Bereiche:
- Elektromobilität als Teil urbaner Mobilität / als Teil von Mobilität im ländlichen Raum
- Elektromobilität im öffentlichen Verkehr / Vernetzung mit dem ÖPNV
- Wirtschaftsverkehr und City-Logistik
- Technologieerprobung in den Bereichen Infrastruktur, öffentlicher Verkehr und Transport
- Sicherheit und Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung
- Rohstoffeinsatz und –wiederverwertung von Fahrzeugbatterien
- Evaluierung des Alltagsbetriebs von Elektrofahrzeugen
- Anwendung und Alltagserprobung von Elektromobilität in Nutzfahrzeugen
- Entwicklung und Einsatz von Ladetechnologien
- Geschäfts-, Betreiber- und Betriebsmodelle
- Entwicklung, Erprobung und Einsatz von Abrechnungssystemen
Antragsteller: Unternehmen sowie wissenschaftliche und öffentliche Einrichtungen in Hessen
Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 90 %, Fördersumme maximal 500.000 €
Einreichungsfrist: Für 2018 gelten die folgenden Einreichungsfristen: 19.01.2018, 22.03.2018, 17.05.2018, 09.08.2018, 11.10.2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de