Förderung öffentlicher Wasserstofftankstellen
Investitionen zum Aufbau öffentlich zugänglicher Betankungsinfrastruktur werden gefördert.
Zuwendungsfähig sind die mit der Errichtung der Wasserstofftankstelle verbundenen Ausgaben, die vom Antragsteller steuerrechtlich aktiviert werden. Dabei handelt es sich um
- materielle Vermögenswerte: Grundstücke, Gebäude und Anlagen, Maschinen, Ausrüstung
- immaterielle Vermögenswerte: Patentrechte, Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte.
Antragsteller: Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Förderquote: Die Fördersumme für die Betankungsinfrastruktur entspricht 60 % der Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn der Investition.
Einreichungsfrist: 31. März 2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de