Züge und Schiffe mit Brennstoffzellenantrieb
Förderung von Investitionen in Züge und Schiffe mit Brennstoffzellenantrieb sowie der notwendigen Betankungsinfrastruktur
Die folgenden Investitionen sind förderfähig:
- Beschaffung von Neufahrzeugen für den Schienenverkehr
- Beschaffung von Neufahrzeugen für den Wasserverkehr; alternativ kann auch die Umrüstung bestehender Wasserfahrzeuge auf Brennstoffzellenantrieb gefördert werden
- Betankungsinfrastruktur, die in direktem Zusammenhang mit der Beschaffung der o. g. Brennstoffzellenfahrzeuge steht
Die beschaffte Betankungsinfrastruktur darf ausschließlich betriebsintern genutzt werden.
Antragsteller: Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig sind
Förderquote: bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten (Differenzkosten der Fahrzeuge zu vergleichbaren Fahrzeugen ohne Brennstoffzellenantrieb bzw. gegenüber konventionellen Tankstellen)
Einreichungsfrist: 31.12.2017
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de