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Klimaschutzwettbewerb EnergieSektorenkopplung.NRW

NRW: Projekte zur Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität werden bezuschusst.

Vom Land NRW werden umsetzungsorientierte Forschung und Entwicklungsprojekte bis hin zur vorwettbewerblichen Erprobung in Pilot- und Demonstrationsanlagen gefördert, die sich entlang der Wertschöpfungskette mit der Vernetzung von Strom, Wärme und Mobilität befassen. Die Themenwahl ist dabei sehr frei gestaltet, mögliche Schwerpunktaspekte können z. B. die Quartiersentwicklung, Lastenmanagement energieintensiver Industriezweige, Last- und Erzeugungsmanagement für Erzeuger und Verbraucher, Mess- und Regelungsanlagen, Informations-, Kommunikations- und Automatisierungstechnik sein. Unabdinglich ist die deutliche Darstellung, wie die Projektergebnisse zu einer Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen kann.

Der Wettbewerb berücksichtigt sowohl technische als auch ökonomische Aspekte. Die entwickelten Maßnahmen und Technologien sollten daher auch zu einer verbesserten Akzeptanz beitragen und das Kundenverhalten berücksichtigen.

Grundsätzlich sind Projekte einzelner Unternehmen möglich, Kooperationen zwischen Unternehmen bzw. zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden jedoch bevorzugt.

Antragsteller:   Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Beratungseinrichtungen, Kompetenzzentren, Verbände und Kammern, Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Förderquote:  Forschungseinrichtungen 100  %, große Unternehmen max. 50 %, KMU max. 80 %

Einreichungsfrist: 7. Juni 2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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