Personennahe Dienstleistungen
Der Bund fördert die Entwicklung interaktiver, personennaher Dienstleistungen und deren Geschäftsmodelle.
Bei personennahen Dienstleistungen handelt es sich um interaktive Dienstleistungen, bei denen Dienstleistungsgeber und Dienstleistungsnehmer intensiv miteinander kommunizieren und kooperieren müssen, damit diese Dienstleistung zur Zufriedenheit aller durchgeführt werden kann. Diese trifft man vor allem in den Beschäftigungsbereichen Prävention, Mobilität, Bildung, Sicherheit sowie in der Beratung im beruflichen und privaten Leben an. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert daher die Entwicklung komplexer personennaher Dienstleistungssysteme in Verbünden zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Hierbei sollen die folgenden Aspekte adressiert werden:
- Entwicklung, Erprobung und Optimierung von Geschäftsmodellen für konkrete personenbezogene Dienstleistungen
- Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Gestaltung geeigneter Formen der Arbeits- und Prozessorganisation, die gleichzeitig eine innovative Gestaltung der Kundenbeziehungen ermöglichen
- Erprobung und Evaluierung von Finanzierungsmodellen
- Exemplarische Erprobung neuer Formen der domänenübergreifenden Zusammenarbeit (unterschiedliche Branchen) in innovativen Netzwerken
- Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur effizienten Gestaltung und Umsetzung der personennahen Dienstleistungen
Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Förderquote: Unternehmen bis 50 %, Forschungseinrichtungen bis 100 %
Einreichungsfrist: 1. März 2017
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.