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2. Aufruf REGIO.NRW

NRW: Die Weiterentwicklung der Innovationsregionen und der Wirtschaftsflächen in NRW ist Ziel des 2. Calls.

Der zweite Aufruf REGIO.NRW erfolgt in zwei Programmteilen:

  1. Wirtschaftsflächen

Dieser Programmteil zielt darauf ab, Flächenpotenziale für die Ansiedlung von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu erschließen. Kommunen werden bei der Entwicklung von regional bedeutsamen Wirtschaftsflächen mit einer hohen Standortqualität unterstützt. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Revitalisierung von Brach- und Konversionsflächen. Projektideen zur Entwicklung von regional bedeutsamen Wirtschaftsflächen müssen in ein integriertes kommunales Handlungskonzept eingebettet werden.

Gefördert werden die Erschließung, der Ausbau bzw. die Revitalisierung von Brach- oder Konversionsflächen für eine gewerbliche oder industrielle Folgenutzung sowie Planungs- und Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung.

Die Förderung einer Erschließung nach Maß zu Gunsten eines Unternehmens ist allerdings ausgeschlossen.

  1. Innovation und Transfer

Ziel dieses Programmbereichs ist es, zwischen den Regionen des Landes die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu verbessern sowie die Kooperationsstrukturen zu stärken. Gefordert sind regional wirksame Projektideen, die einen Beitrag zur Standortentwicklung leisten. Folgende Themen sind dabei von vorrangigem Interesse:

  • Forschung und Innovation
  • Digitalisierung
  • Verbesserung der Unternehmensstruktur durch Gründungen und KMU-Förderung
  • Stadtentwicklung/Prävention
  • Klimaschutz und Umweltwirtschaft

Jedes Projekt muss sich auf eine Region von mindestens drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder alternativ von einer Million Einwohnern beziehen.

Antragsteller:  Projektgesellschaften – Gemeinden und Gemeindeverbände oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Es können auch Gewerbebetriebe teilnehmen, die kommunale Beteiligung muss aber überwiegen.

Förderquote:  60 bis 70 %

Einreichungsfrist:  28. 09.2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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