UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

2. Aufruf im Rahmen des 6. zivilen Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo VI-2)

Der Hauptschwerpunkt des zweiten Aufrufs (LuFo VI-2) ist die umweltfreundliche Luftfahrt.  Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt zielen daher auf eine signifikante Verringerung der CO2-Emissionen aus fossilen Quellen, aber auch der Nicht-CO2-Effekte bis hin zum Zero Emission Aircraft ab. Begriffe wie hybridelektrisches Fliegen, alternative Antriebe, Wasserstofftechnologie und Brennstoffzelle spielen auf dem Weg hin zu einer emissions­neutralen Luftfahrt eine wichtige Rolle. Weitere Zielsetzungen des Aufrufs sind:

  • Verbreiterung der industriellen Basis der gesamten Luftfahrtbranche zur Sicherung und Erweiterung der Wertschöpfung am Standort Deutschland
  • Etablierung der Luftfahrtbranche als Leitmarkt für Industrie 4.0/KI-Anwendungen
  • Einbindung von Methoden der KI und der automatisierten Verarbeitung großer Datenmengen (Big Data) in Luftfahrtanwendungen
  • innovative Wartungs- und Instandsetzungsprozesse
  • Erhalt und Ausbau der Fähigkeiten der deutschen Ausrüster- und Zulieferindustrie
  • Weiterentwicklung und Validierung von innovativen Simulations- und Entwurfsverfahren für Luftfahrzeuge
  • Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften im MINT-Bereich
  • Steigerung der Akzeptanz der Luftfahrt in der Bevölkerung durch umweltfreundliche, lärmreduzierende, innovative Technologien

Die Umsetzung der Ziele soll in 6 definierten Programmlinien erfolgen:

  1. Disruptive Technologien und Systeme (ökoeffizientes Fliegen)
  2. Programmlinie „KMU“
  3. Programmlinie „Basistechnologien“
  4. Programmlinie „Digitalisierung, Industrie 4.0 und KI“
  5. Programmlinie „Wasserstofftechnologien und (hybrid-)elektrisches Fliegen (Zero Emission Aircraft)“
  6. Programmlinie „Technologiedemonstration“

Die einzelnen Programmlinien sind, hinsichtlich der möglichen Zuwendungsempfänger und der Förderquoten, unterschiedlich gestaltet.

Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte möglich.

Antragsteller: Je nach Programmlinie unterschiedlich

Förderquote: Je nach Programmlinie, bis zu 100 %

Projektlaufzeit: max. 51 Monate

Verfahren: zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist:
für Skizzen am 08.01.2021, 12.00 h (Ausschlussfrist)
für Anträge am 30.06.2021, 12.00 h (Ausschlussfrist)

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

26.05.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb „InnoVET PLUS“

Förderung von Projekten zur Erhöhung der Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung

BEITRAG LESEN

19.05.2023 | Top-Thema
Innovationen zur kostengünstigen Modernisierung von Verteilnetzen

Fördermaßnahme „OptiNetD“

BEITRAG LESEN

15.05.2023 | Top-Thema
Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW

NRW: Innovative Projekte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft sowie KI und IKT werden bezuschusst

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.