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02103 / 789 06-0

Patente, Normung und Standardisierung

+++ Verlängerung der Einreichungsfrist für den Förderschwerpunkt „Unternehmen – Patentierung“ bis zum 31. Oktober 2023. +++

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm „WIPANO“ seit 2016 den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und rasche Diffusion von vorhandenen Forschungsergebnissen bei möglichst vielen Akteuren im Innovationssystem wird das Entstehen von Innovationen unterstützt.

Zum 01.01.2020 wurde die Richtlinie aktualisiert und umfasst nun die folgenden Förderschwerpunkte/Module:

  • Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung und Standardisierung in die Wirtschaft („Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“),
  • Sensibilisierung und Unterstützung von KMU im Bereich Normung und Standardisierung und zur aktiven Beteiligung an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien („Unternehmen – Normung“),
  • Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) („Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“ und „Unternehmen – Patentierung“),
  • Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung der Vermarktungschancen („Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen“).

Antragsteller: Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, abhängig vom Modul

Förderquote:
Forschungseinrichtungen: je nach Leistungsvolumen und abhängig vom Modul, bis zu 85 %
Unternehmen: je nach Leistungsvolumen, Unternehmensgröße und abhängig vom Modul, bis zu 8o %

Einreichungsfrist: zweistufiges Verfahren, Skizzen können laufend, Anträge – nach Aufforderung – bis spätestens zum 30.06.2023 eingereicht werden. +++ Verlängerung der Einreichungsfrist für den Förderschwerpunkt „Unternehmen – Patentierung“ bis zum 31. Oktober 2023. +++

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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