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02103 / 789 06-0

Novellierung des Umweltinnovationsprogramms (UIP)

Bund | Umwelt

Neue Förderrichtlinie für das Umweltinnovationsprogramm veröffentlicht

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NRW

Innovationsförderung für Kommunen in NRW

Aktuelle News | Expertenratschläge | Nordrhein-Westfalen

GEWI Beitrag im Handelsblatt zu Chancen der Förderung für kommunale Einrichtungen

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Fördermittel für Unternehmen in NRW

Aktuelle News | Expertenratschläge | Nordrhein-Westfalen

GEWI Beitrag im Handelsblatt zu Fördermitteln für NRW-Unternehmen

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In eigener Sache – Beitrag im Fachmagazin „DER Mittelstand“

Aktuelle News | Bund | Expertenratschläge

GEWI-GF Sonja Stockhausen gibt einen Überblick über die Leistungen des Kompetenzforums Fördermittel

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Wertschöpfung

Ressource.NRW

Aktuelle News | Nordrhein-Westfalen | Verfahren/Produkte/Materialien

NRW: Förderung von Investitionen in innovative Anlagen zur Steigerung der Ressourceneffizienz

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Gesetz

Forschungszulage nur für den Mittelstand?

Aktuelle News | Bund | Querschnittsthemen

StartUps, Großunternehmen und Konzerne nutzen die FZul nicht.

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Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW

Gesundheit/LifeScience | Nordrhein-Westfalen

NRW: Neues Förderprogramm für Innovationen in den Lebenswissenschaften, in der Medizin und im Gesundheitswesen

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    Aus unserem Newscenter

    19.04.2024 | Top-Thema
    Zweite deutsch-polnische Ausschreibung im ZIM

    Zuschüsse für Forschung und Entwicklung mit Polen

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    11.04.2024 | Top-Thema
    Carbon Dioxide Removal (CDR)

    Förderung von Projekten zur „Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre“

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    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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