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Lebenszyklusanalyse

Bei der Weiterentwicklung von Produkten und Verfahren ist die Ökoeffizienz eines neuen Produkts / Verfahrens häufig ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die Durchführung einer systematischen Lebenszyklusanalyse / eines Life Cycle Assessment (LCA) stellt hierbei ein hervorragendes Instrument dar, um die Umweltauswirkungen strukturiert und von Beginn an zu analysieren.

Im Rahmen einer solchen Ökobilanzierung werden die Umweltwirkungen eines Produkts, Prozesses oder einer Dienstleistung über den ganzen Lebensweg hinweg erfasst und quantifiziert bewertet, „von der Wiege bis zur Bahre“. Die von uns durchgeführten Lebenszyklusanalysen erfolgen auf Basis der international gültigen Normen ISO 14040 und ISO 14044. Die Berechnungen finden vielfach Berücksichtigung bei Förderprojekten, aber auch als Vertriebsargument bei der Markteinführung einer neuen Technologie oder als grundsätzliches Marketinginstrument.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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