
Innovations- und Technologiemanagement / INNOVATIONSGLOSSAR
Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum bezeichnet immaterielle Güter geistigen Ursprungs wie Erfindungen, literarische und künstlerische Werke, Symbole, Namen, Bilder und Gebrauchsmuster. Es wird als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Geistiges Eigentum kann durch formelle oder informelle Methoden geschützt werden. Der formelle Schutz besteht darin, den Eigentümern gemäß den Vorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum die Ausschließlichkeitsrechte des geistigen Eigentums zu erteilen. Informelle Schutzarten sind die Geheimhaltung bzw. Verschwiegenheit, die Veröffentlichung zur Verhinderung der Patentfähigkeit, schnelle Innovationszyklen usw. Die Rechte an geistigem Eigentum werden in zwei Kategorien unterteilt: Gewerbliche Schutzrechte, die Erfindungen, Marken, Gebrauchsmuster und geografische Herkunftsangaben einschließen, und Urheberrechte, die literarische oder künstlerische Werke wie Romane, Filme, Musikstücke, Gemälde, Fotografien und architektonische Entwürfe umfassen.

