Wirtschaftsberatung

Innovations- und Technologiemanagement / INNOVATIONSGLOSSAR

Schutzrechte

Bei den Schutzrechten sind jene technischer Art und jene nicht technischer Art zu unterscheiden. Patente technischer Art sind Patente und Gebrauchsmuster. Unter Schutzrechten nicht technischer Art fallen Geschmacksmuster, Marken und das Kennzeichenrecht. Eine Sonderrolle spielt das Urheberrecht. Die Schutzrechte regeln den Schutz des geistigen Eigentums. Anmeldungen erfolgen beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt und sind räumlich und zeitlich befristet.

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