Glossar
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In der ABC-Analyse, einer so genannten Planungsstrukturanalyse, werden Aufgaben, Probleme, Produkte nach absteigender Bedeutung geordnet. Eine typische Anwendung ist die Priorisierung von Produkten anhand von Umsätzen.
Der Abrufantrag ist ein formgebundener Antrag zur Auszahlung von bewilligten Fördermitteln entsprechend der bewilligten Förderquote.
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Gewährung von Projektförderungen sind rechtsverbindlicher Bestandteil eines Förderbescheids. In den ANBest sind i. S. d. Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Voraussetzungen und Bedingungen definiert, die beim Einsatz öffentlicher Fördermittel zu beachten sind.
AZA bzw. AZK sind zusammenfassende, übersichtliche Darstellungen der geplanten Arbeitsschritte, der Zeitplanung und der vorgesehenen Kosten bzw. Ausgaben in einer Tabelle. Hierbei werden die geplanten Arbeitsschritte mit den kalkulierten Kosten / Ausgaben (nach Kosten-/Ausgabengruppen) hinterlegt und die Zeitplanung transparent dargestellt.
Die zweckentsprechende Verwendung von öffentlichen Beihilfen wird von den Zuwendungsgebern im Rahmen der sog. Belegprüfung geprüft. In vielen Fällen werden Vorhaben aus mehreren Haushaltstöpfen kofinanziert, so dass für eine Belegprüfung verschiedene Stellen in Frage kommen (Rechnungshöfe der Bundesländer, Bundesrechnungshof, Finanzamt, Finanzkontrolle der Europäischen Kommission). Eine Belegprüfung erfolgt i. d. R. nach Projektabschluss, in einigen Fällen auch als Zwischenprüfung. Die Mittelverwendungsprüfung kann auch noch Monate oder Jahre nach Projektabschluss erfolgen. Der Verwendungsnachweis im Rahmen der Belegprüfung beinhaltet Unterlagen und Belege, aus deren Inhalt die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sowie der lückenlose Zahlungsnachweis ersichtlich sind. Die Einzelheiten richten sich nach den Förderrichtlinien, dem Zuwendungsbescheid inklusive der Nebenbestimmungen und dem jeweiligen Verwendungsnachweisformular.
Die Bemessungsgrundlage stellt eine präzise Definition der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten dar und wird in den meisten Fällen als Teil der Förderrichtlinie erläutert.
Ein Instrument für den Vergleich von Leistungen mit einem anderen Unternehmen, welches in einem oder mehreren Bereichen weithin als Marktführer gilt. Daraus sollen die eigenen Leistungen verbessert werden. Benchmark bedeutet "Maßstäbe setzen".
Die besonderen Nebenbestimmungen zur Gewährung von Projektförderungen sind rechtsverbindlicher Bestandteil eines Förderbescheids. Sie ergänzen und präzisieren die Vorgaben der ANBest, in einigen Fällen setzen sie Teile der Allgemeinen Nebenbestimmungen auch wieder außer Kraft.
Beteiligungskapital wird von Kapitalbeteiligungsgesellschaften an oftmals junge, wachstumsstarke Unternehmen vergeben. Sie bringen ihr Kapital als vollhaftendes Eigenkapital oder in eigenkapitalähnlicher Form in das Unternehmen ein. Der Kapitalgeber geht hierbei ein hohes Risiko ein und verzichtet meist auf bankübliche Sicherheiten, erwartet dafür dann aber auch eine hohe Rendite auf sein eingesetztes Kapital.
Unter einer Betriebserweiterung versteht man die Erweiterung eines schon bestehenden Betriebs bzw. einer Betriebsstätte, z. B. eine Ausweitung der Produktpalette, eine bauliche Erweiterung oder die Erschließung neuer Absatzmärkte (Diversifikation).
Eine BWA ist eine Übersicht über die aktuelle Kosten- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse eines Unternehmens. Eine BWA ist oft eine unterjährige Entscheidungsgrundlage für Fremdkapitalgeber und öffentliche Stellen.
Brainstorming ist eine Kreativitätsmethode zur Ideenfindung in Gruppen. Ziel ist es, in einer gewissen Zeit Ideen zu einer bestimmten Fragestellung wertungsfrei zu generieren. Vorteil des Brainstormings in der Gruppe ist die gegenseitige Anregung der Teilnehmer, Nachteil ist die eventuell zu schnelle Fokussierung der Gruppe auf einen Ansatz. Nach der Ideensammlung durch Brainstorming müssen diese in geeigneten weiteren Schritten sortiert und bewertet werden.
Brainwriting ist eine Modifikation des Brainstorming. Hier werden Ideen schriftlich festgehalten. Durch das Schreiben ist es möglich, mehrere unabhängige Assoziationsketten gleichzeitig durchzuführen, während beim Brainstorming die Gefahr besteht, dass der Lauteste den Gedankengang dominiert. Nachteil des Schreibens ist, dass nicht alle gleichzeitig alles wahrnehmen können.
Mit einer Bürgschaft/Ausfallbürgschaft wird das wirtschaftliche Risiko von Projekten über die Besicherung von Krediten und Avalen anteilig abgeschirmt. Ausfallbürgschaften werden in der Regel dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kreditnehmer die erforderlichen Sicherheiten nicht zur Verfügung stellen kann bzw. es wirtschaftlich für ihn nicht vertretbar ist, das gesamte Projektrisiko zu übernehmen. Bürgschaftsgeber können beispielsweise die Bundesländer sein. Das Land übernimmt im Schadensfall bis zu 80 % des Ausfalls, so dass die Risikoanteile der finanzierenden Banken sich wesentlich verringern. Dem Bürgschaftsgeber sind üblicherweise zumutbare Sicherheiten zu stellen, welche von der Hausbank treuhänderisch gehalten werden. Aufgrund der besonderen Wertigkeit der Ausfallbürgschaft benötigt die Hausbank i. d. R. keine weiteren Sicherheiten. Ausfallbürgschaften im Rahmen der öffentlichen Förderung werden nicht nur für inländische, sondern oftmals auch für ausländische Vorhaben gewährt, z. B. bei der Gründung von Joint Ventures oder der Übernahme von Betriebsstätten, welche von Stilllegung bedroht sind.
In einem Businessplan wird die Unternehmensidee, das Marktpotenzial, die Unternehmensstrategie, das Management, der Kapitalbedarf sowie die Finanzplanung der nächsten Jahre dargestellt. Auf Grundlage eines Businessplans überprüfen Kapitalgeber, wie Banken und Venture Capital Gesellschaften, die Tragfähigkeit eines Projekts.
Der Cash Flow ist eine Gewinnkennzahl zur Unternehmensanalyse. Er beschreibt den Zugang an flüssigen Mitteln in einer Abrechnungsperiode. Seine Höhe ergibt sich im Wesentlichen aus der Addition von Jahresüberschuss, Steuern von Ertrag und Einkommen, Abschreibungen sowie Veränderungen der langfristigen Rückstellungen. Aus seiner Höhe und Entwicklung lassen sich Rückschlüsse auf das Finanzierungspotenzial eines Unternehmens ziehen.
Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die langfristig besetzt werden bzw. langfristig zur Besetzung angeboten werden. Die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen kann die Voraussetzung für eine Förderung sein (z. B. bei der Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe). Dauerarbeitsplätze sind meist nicht identisch mit der Anzahl der Beschäftigten – so werden z. B. befristete Arbeitsplätze nicht eingerechnet und Teilzeitbeschäftigte nur anteilig berücksichtigt. Andere Punkte sind jeweils im Einzelfall mit der Förderstelle abzustimmen, z. B. die Berücksichtigung von Saison- und Leiharbeitnehmern.
Die Vergabe öffentlicher Finanzierungsmittel (Beihilfen / Fördermittel) unterliegt grundsätzlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen (Notifizierung). Beihilfen können auf Grundlage bereits genehmigter (notifizierter) Förderprogramme gewährt werden oder als Einzelbeihilfe erteilt werden, welche dann genehmigungspflichtig ist. Sog. De-minimis-Beihilfen sind Beihilfen für Unternehmen, die aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in der De-minimis-Verordnung der Kommission geregelt. Die De-Minimis-Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Branchen, für einzelne Wirtschaftsbereiche gelten jedoch gesonderte Regelungen. Beihilfen mit einem Subventionswert von bis zu 200.000,00 € binnen drei Jahren werden als De-minimis-Beihilfe eingestuft. Für KMU gilt seit Dezember 2008 befristet bis Ende 2010 ein Subventionswert von bis zu 500.000,00 € binnen drei Jahren als De-Minimis-Beihilfe.
Das Ergebnis eines Vorhabens im Bereich der vorwettbewerblichen Entwicklung ist in der Regel ein Prototyp, welcher die technische Machbarkeit und die grundsätzliche Funktionsfähigkeit einer neuen Technologie oder eines neu entwickelten Verfahrens nachweist. Vor Überführung dieser Ergebnisse in die Produktion ist oftmals die Durchführung eines Pilot- bzw. Demonstrationsprojekts sinnvoll. Hierbei erfolgt die Umsetzung der Technologie erstmals im großtechnischen Maßstab. Im Rahmen der Erprobungsphase erfolgen dann die technische Optimierung und der tatsächliche Nachweis über die Zielerfüllung. Ein Pilotprojekt ist mit Investitionen zu Errichtung und zum Anfahren der Pilotanlage verbunden und stellt daher kein klassisches Forschungsprojekt dar. Eine Förderung von Demonstrationsvorhaben ist in bestimmten Fällen möglich.
Das Oslo-Handbuch definiert Innovation im Dienstleistungsbereich wie folgt: "Innovationstätigkeit im Dienstleistungsbereich ist tendenziell ein kontinuierlicher Prozess, der aus einer Reihe schrittweisen Änderungen der Produkte und Verfahren besteht. Dies kann die Ermittlung von Innovationen im Dienstleistungsbereich im Sinne eines Einzelereignisses, d. h. die Umsetzung einer wesentlichen Änderung in Produkten, Verfahren oder anderen Methoden, gelegentlich erschweren."
Der Bund unterstützt Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen durch zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital, eigenkapitalähnliche Mittel und Haftungsfreistellungen. Die Mittel hierzu stammen aus dem so genannten ERP-Sondervermögen (ERP = European Recovery Program). Das ERP-Sonderprogramm geht auf die durch die USA gewährten finanziellen Wiederaufbauhilfen nach dem zweiten Weltkrieg zurück. Aus den Mitteln des "Marshall-Plans" wurde ein Sondervermögen gebildet, das seit 1953 die Bezeichnung ERP trägt. Aus dem ERP-Sondervermögen wird Nachrangkapital für mittelständische Unternehmen bis zu fünf Jahre nach der Unternehmensgründung bereitgestellt. So wird insbesondere Unternehmen mit schwacher Eigenkapitalausstattung gezielt geholfen. Weitere Förderschwerpunkte des ERP-Sondervermögens bilden die Bereiche Umweltschutz, Energieeinsparung, Forschung und Entwicklung, Innovation und Exportförderung.
Erstinvestitionen sind Investition in Maschinen, Anlagen, Gebäude zur erstmaligen Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit am Standort. Dazu zählen auch alle Ausgaben für die Planung und Erstausstattung.
Die EU-Förderung umfasst alle Fördermittel, welche von der EU-Kommission in Brüssel vergeben werden. Dies kann durch eine direkte Vergabe von Fördergeldern durch die EU-Kommission erfolgen oder indirekt über Förderprogramme der Mitgliedsstaaten. Ein wichtiges Instrument der direkten Förderung ist das Forschungsrahmenprogramm der EU. Ein Beispiel für die indirekte Förderung ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", welches die EU-Haushaltsmittel der Einzelstaaten auf Basis genehmigter nationaler Förderprogramme ergänzt.
Grundsätzlich ist öffentliche Förderung nur im Rahmen der von der EU notifizierten Förderprogramme zulässig (Ausnahme: De-Minimis-Beihilfe). Im Rahmen der Investitionsförderung sind hinsichtlich der Investitionssumme festgelegte Schwellenwerte zu berücksichtigen, bei deren Überschreitung eine sog. Einzelfallnotifizierung, d. h. einzelfallbezogene Genehmigung der Projektförderung durch die EU, erfolgen muss. Bei Projekten mit einem Investitionsvolumen von unter 50 Mio. € in einem Dreijahreszeitraum entscheiden die Bundesländer eigenständig über die Zuschussförderung. Bei Projekten mit einer Investitionssumme von über 50 Mio. € und unter 100 Mio. € binnen drei Jahren ist eine Anzeige an die Europäische Kommission erforderlich, welche sicherstellt, dass eine Förderung keine Wettbewerbsverzerrungen verursacht. Zusätzlich ist ein Großprojektantrag an den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen. Bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 100 Mio. € binnen eines Dreijahreszeitraums ist eine Notifizierung durch die Europäische Kommission erforderlich.
Ziele des Europäischen Fischereifonds (EFF) sind u. a. Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Bereich Fischerei, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmensentwicklung. Die Verteilung der Gelder erfolgt durch die Kommission und orientiert sich an der Methodik der Strukturfonds.
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Finanzierung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) erfolgt aus zwei Fonds, die Teil des Gesamthaushaltsplans der EU sind: Aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) werden die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert, wie Interventionsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen. Die Programme der Mitgliedsstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums hingegen sind aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Ziel der Strukturfonds der EU in dem Zeitraum von 2007 bis 2013 ist es, einen wirtschaftlichen Ausgleich für die unterschiedlich entwickelten Regionen und Länder der EU-Staaten zu gewähren. Damit sind die Strukturfonds Ausgangspunkt zahlreicher europäischer und nationaler Förderprogramme. Es gelten hierbei die folgenden Leitziele:
- Ziel "Konvergenz": Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand oder dünn besiedelten Regionen (in Deutschland sind dies die neuen Bundesländer und die Region Lüneburg/Niedersachsen).
- Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung": Alle Gebiete der Gemeinschaft unabhängig von Strukturproblemen (in Deutschland sind dies alle alten Bundesländer ohne die Region Lüneburg/Niedersachsen).
- Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit": hier werden Maßnahmen gefördert, an denen Regionen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam beteiligt sind.
Die EU-Strukturpolitik umfasst seit 2007 zwei Strukturfonds (EFRE und ESF):
1. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Die Fördermittel werden nicht unmittelbar an Investoren, sondern an die EU-Mitgliedsstaaten, in Deutschland an die Bundesländer, vergeben, welche diese Mittel zusammen mit eigenen Fördermitteln über Förderprogramme gewähren.
2. Europäischer Sozialfonds (ESF): Der ESF wird im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie mit vier Schwerpunkten durchgeführt. Die ESF-Mittel werden über die Bundesländer zusammen mit landeseigenen Fördermitteln vergeben.
Experimentelle Entwicklung ist der Erwerb, die Kombination, die Formung und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel auch andere Tätigkeiten zur Definition, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie auch die Erstellung von Entwürfen, Zeichnungen, Plänen und anderem Dokumentationsmaterial, soweit dieses nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
Hierbei handelt es sich um eine Durchführbarkeitsstudie bzw. Machbarkeitsstudie. Eine feasibility study bewertet die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit eines Projekts.
Folgeinvestitionen (anders als Erstinvestitionen) sind alle Investitionen nach Gründung oder Übernahme eines Betriebs oder einer Praxis, die zum Ausbau und zur Festigung des Unternehmens dienen.
Die Investitionsförderung im Rahmen der GA-Förderung wird in ausgewiesenen Fördergebieten, den sog. strukturschwachen Gebieten, gewährt. In diesen Gebieten besteht ein besonderer Entwicklungsbedarf im Vergleich zum EU-Durchschnitt.
Fördermittel sind Beihilfen bzw. Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten (z. B. Bund, Land, EU, Weltbank), die zur Unterstützung spezieller wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder sozialer Zwecke ausgereicht werden. Diese werden i. d. R. nach Einreichung eines formgebundenen Antrags und positiver Evaluierung gewährt. Die verschiedenen Arten von öffentlichen Beihilfen können im Wesentlichen wie folgt systematisiert werden:
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Bedingt rückzahlbare Zuschüsse (zumeist im Erfolgsfall des Projekts ist der Zuschuss zurückzuzahlen)
- Steuervorteile, z. B. Körperschaftssteuerermäßigung oder Sonderabschreibungsmöglichkeiten
- Darlehen mit Zinsverbilligung, Zinszuschuss, teilweiser Haftungsfreistellung
- Ausfallbürgschaften zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken (Auslands- und Inlandsprojekte)
- Garantie zur Abschirmung von politischen Risiken bei Auslandsprojekten
- Kapitalbeteiligungen
- Mezzanine Kapital
Fördermittelberatung ist eine Dienstleistung zur optimalen Zuordnung und Nutzung von Förderprogrammen bei der Finanzierung von Forschungs- oder Investitionsprojekten. Eine Fördermittelberatung auf qualitativ hohem Niveau sollte folgende Bereiche abdecken:
- Analyse der Fördermöglichkeiten für ein geplantes Vorhaben unter Einbezug aller denkbaren Finanzierungsoptionen auf Ebene der Bundesländer, des Bundes, der EU und bei Berücksichtigung in Frage kommender bilateraler Förderprogramme und internationaler Finanzierungsinstitutionen.
- Unterstützung bei der Projektausgestaltung unter dem Einbezug von projektbegleitenden Leistungen, z. B. Technologierecherchen, Konkurrenzanalysen, Vermittlung von Industrie-, Forschungs- und Bankpartnern, Standortberatung und Begleitung bei der unternehmensweiten, strukturierten Finanzierung.
- Eigenständige Erstellung der Förderanträge unter Verknüpfung von technologischem und betriebswirtschaftlichem Know-how und bei umfassender administrativer Entlastung.
- Unterstützung bei der Überwachung der Fördermittelverwendung, Nachweisführung und Berichterstattung (auch technologische Verwertungsberichte).
Förderprogramme schaffen die Rahmenbedingungen, unter denen öffentliche Finanzierungshilfen ausgereicht werden. Grundlage von Förderprogrammen sind Förderrichtlinien, welche die Vorgaben des zuständigen Ministeriums für die Mittelvergabe darlegen und als formale Entscheidungsbasis für die eingereichten Förderanträge dienen. Förderrichtlinien können u. a. durch Durchführungserlasse ergänzt oder vorübergehend eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Oft bestimmt die Förderpraxis zusätzlich über die tatsächliche Mittelvergabe, so dass die veröffentlichte Förderrichtlinie nicht als einziger Maßstab zur Beantragung von Fördergeldern herangezogen werden kann.
Ziel der Forschungsförderung ist es, die Entwicklung neuer Ideen, Technologien und Verfahren anteilig durch Fördermittel (i. d. R. nicht rückzahlbare Zuschüsse) zu finanzieren. Je nach politischer Zielsetzung des Förderprogramms wird der Schwerpunkt bei der Entwicklung neuer Produkte und innovativer Verfahren auf die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung oder die vorwettbewerbliche Entwicklung gelegt. Finanziert werden überwiegend Verbundprojekte, sowohl auf Ebene der Bundesländer, der Bundesministerien und insbesondere auch im Rahmen der europäischen Forschungsförderung (EU-Förderung). Ergebnis eines FuE-Projekts ist oftmals die Erstellung eines funktionsfähigen Prototyps. Die sich daran anschließende Phase der großtechnischen Umsetzung (Pilotprojekt) und Überführung in die Produktion (Investitionsprojekt) ist nicht mehr Gegenstand der Forschungsförderung.
Antragsteller bei der Technologieförderung können je nach Förderprogramm gewerbliche Unternehmen und Forschungseinrichtungen (Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sein. Die Antragstellung erfolgt in der Regel zweistufig, indem zunächst eine Projektskizze vorgelegt wird. Die Einreichung eines formgebundenen und vollständigen Förderantrags erfolgt nach positiver Bewertung dieser Projektskizze.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, in einem Verbundprojekt auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Projektpartner aus Industrie und Forschung zu achten. Bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsförderung wird besonders auf die Aspekte Innovationsgrad, technologisches und wirtschaftliches Risiko sowie auf die Verwertung der Projektergebnisse Wert gelegt. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass der aktuelle Stand der Technik übertroffen wird und die Forschungsergebnisse sowohl in die Hochschullandschaft als auch in die Industrie transferiert werden. Die Interessen der Unternehmen bezüglich Geheimhaltung und ökonomischer Verwertung der Forschungsergebnisse werden hierbei jedoch adäquat berücksichtigt.
Die Forschungsförderung ist überwiegend an Fristen gebunden (Ausschreibungen und Bekanntmachungen der Ministerien mit festen Einreichungsterminen), jedoch ist bei einzelnen Förderprogrammen nach wie vor eine laufende Antragstellung möglich.
Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP7) ist das weltweit größte Förderprogramm für Forschungsprojekte und wird zentral von Brüssel aus verwaltet. Ziel des Forschungsrahmenprogramms der EU ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aus politischer Sicht für erforderlich gehalten werden. Dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) stehen in den Jahren 2007 bis 2013 Finanzmittel in Höhe von 50,5 Milliarden € zur Verfügung. Das 7. FRP gliedert sich in vier spezifische Programme:
1. Kooperation (32,4 Milliarden €)
Förderung von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten zwischen Industrie, Universitäten und Forschungszentren. Themen und Ausschreibungen werden von der EU festgelegt, d. h. sie folgen dem "Top-down-Prinzip". Die grundsätzlichen Forschungsbereiche (Themen) sind:
1. Gesundheit
2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
3. Informations- und Kommunikationstechnologien
4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechniken
5. Energie
6. Umwelt (inkl. Klimawandel)
7. Transport (inkl. Luftfahrt)
8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
9. Sicherheitsforschung
10. Weltraum
2. Ideen (7,5 Milliarden €)
Der mit dem 7. FRP eingerichtete Forschungsrat European Research Council (ERC) konzentriert sich auf die Förderung von Grundlagenforschung. Er wählt die besten Projektideen aus und fördert sie ("Bottom-up-Prinzip").
3. Menschen (4,7 Milliarden €)
Die sog. "Marie-Curie-Maßnahmen" fördern die Mobilität von Forschern und werben Forscherinnen und Forscher in Europa und außerhalb an.
4. Kapazitäten (4,2 Milliarden €)
Das vierte spezifische Programm verbessert die Möglichkeiten für Forschung und Innovation durch die gezielte Förderung von z. B. Forschungsinfrastrukturen und Forschung für KMU.
1,7 Milliarden € entfallen auf die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS), deren Aufgabe die kundenbezogene wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von EU-Politiken ist und die zudem als Referenzzentrum für Wissenschaft und Technik für die Gemeinschaft fungiert.
Das Forschungsrahmenprogramm wird durch zahlreiche weitere EU-Förderprogramme ergänzt.
Die Investitionsförderung erfolgt anhand einheitlicher Regelungen der Europäischen Union. In Deutschland findet diese Regelung Eingang in die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA), welche das grundlegende Förderinstrument für gewerbliche Investitionsmaßnahmen darstellt. Übergeordnete Grundlage ist der zwischen Bund und Ländern beschlossene GA-Rahmenplan, der insbesondere die Rahmenbedingungen, Förderquoten, Fördergebiete und die regionalen Förderprogramme der Bundesländer enthält. Der GA-Rahmenplan setzt damit das europäische Recht der beihilferechtlichen Bestimmungen auf nationaler Ebene um. Die Investitionsförderung wird durch die Länder bewilligt. Eine Kofinanzierung erfolgt durch den Bund und i. d. R. auch durch die EU. Neben der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur existiert noch eine zweite Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), welche ebenfalls eine wichtige Grundlage für öffentliche Förderungen in diesem Bereich darstellt.
Mit Hilfe von öffentlichen Garantieprogrammen kann das politische Risiko von Auslandsvorhaben, wie z. B. der Gründung eines Joint Ventures, abgesichert werden. Zu den politischen Risiken zählen z. B. staatliche Eingriffe, Krieg, Terror, Enteignung, staatliche Zahlungsverbote o. Ä. Bei dieser Art der Garantie tritt der Garantiegeber bei einem möglichen Verlust für die im Ausland getätigten Investitionen ein, wenn diese Verluste durch die abgesicherten Risiken entstehen. Abgesichert werden können neben den Investitionen auch künftige Erträge. Insbesondere für Projekte außerhalb der EU in Schwellen- und Entwicklungsländern ist die Beantragung einer Garantie empfehlenswert, beispielsweise für Projekte in Russland, Indien, China sowie den Ostblockstaaten.
Technische Erfindungen können schnell und vergleichsweise preiswert als Gebrauchsmuster geschützt werden. U. a. können auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel angemeldet werden. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.
Geistiges Eigentum bezeichnet immaterielle Güter geistigen Ursprungs wie Erfindungen, literarische und künstlerische Werke, Symbole, Namen, Bilder und Gebrauchsmuster. Es wird als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Geistiges Eigentum kann durch formelle oder informelle Methoden geschützt werden. Der formelle Schutz besteht darin, den Eigentümern gemäß den Vorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum die Ausschließlichkeitsrechte des geistigen Eigentums zu erteilen. Informelle Schutzarten sind die Geheimhaltung bzw. Verschwiegenheit, die Veröffentlichung zur Verhinderung der Patentfähigkeit, schnelle Innovationszyklen usw. Die Rechte an geistigem Eigentum werden in zwei Kategorien unterteilt: Gewerbliche Schutzrechte, die Erfindungen, Marken, Gebrauchsmuster und geografische Herkunftsangaben einschließen, und Urheberrechte, die literarische oder künstlerische Werke wie Romane, Filme, Musikstücke, Gemälde, Fotografien und architektonische Entwürfe umfassen.
Gemeinkosten ("Overhead") sind im Sinne der Förderung jene Kosten, die einer Bezugsgröße (in der Förderung meist Personalkosten) nicht direkt zurechenbar sind. Hier handelt es sich z. B. um nicht förderfähige Sekretariats- und Verwaltungstätigkeiten, Verbrauchskosten im Verwaltungsbereich. Es gibt verschiedene Methoden, Gemeinkosten in der Förderung geltend zu machen. Oftmals werden Gemeinkosten in pauschaler Höhe (z.B. 120 % der Personalkosten) als förderfähig anerkannt und entsprechend bezuschusst.
Das Geschmacksmuster ist das Schutzrecht für ein Produktdesign von dreidimensionalen Gegenständen - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug - aber auch von zweidimensionalen Mustern - wie Stoffen, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons -. Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht das alleinige Recht, das Design zu benutzen.
Alle Unternehmen aller Branchen sind von einem globalen Umfeld umgeben, welches sie nicht beeinflussen oder direkt steuern können. Das globale Umfeld setzt sich aus fünf Feldern zusammen. Das ökonomische Umfeld, welches für das Innovationsmanagement die größte Bedeutung hat, setzt dem Unternehmen volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen. Das technologische Umfeld, das ökologische, das rechtlich-politische sowie das soziokulturelle Feld vervollständigen das globale Umfeld.
Haftungsfreistellung bedeutet, dass die (Haus-)Bank des Antragstellers anteilig von ihrem Kreditausfallrisiko freigestellt ist. Der Darlehensnehmer bleibt jedoch in vollem Umfang in seiner Rückzahlungsverpflichtung.
Bei der Ideenbewertung sollen anhand von Priorisierungsmechanismen aus einer Vielzahl von generierten Ideen diejenigen ausgewählt werden, welche die besten Erfolgsaussichten aufweisen. Wichtige Kriterien sind hierbei die Zielsysteme und Strategien des Unternehmens, diese müssen im Einklang mit den Ideen stehen. Ebenso sind wichtige Aspekte bei der Ideenauswahl die technische Machbarkeit und die voraussichtliche Entwicklung des globalen Umfelds. Zur Ideenbewertung existieren unterschiedliche Modelle in Form von Punktebewertungsverfahren, Analysenmodelle und finanzmathematische Methoden, z. B. die Nutzwertanalyse, Scoringverfahren, Target Costing Budgetierungsverfahren.
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht stoffliche Werte eines Unternehmens, z. B. Standort, Kundenkreis, guter Name, Leitung, Mitarbeiterstamm etc. (= Firmenwert) sowie Erfindungen, Rechte (z. B.: Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Bezugs- oder Lieferungsrechte, Urheberrechte u. Ä.) oder Know-how und Software. Was davon mit welchem Wert in der Bilanz eines Unternehmens erscheint, ist im Handelsgesetzbuch und in der Steuergesetzgebung geregelt. Aktivierungspflichte Wirtschaftsgüter können meist auch in der Förderung angesetzt werden.
Als Industrielle Forschung bezeichnet man planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können.
Eine allgemein gültige Definition des Begriffs Innovation gibt es nicht. Grundsätzlich sind prozess- und ergebnisorientierte Definitionen zu unterscheiden. Eine ganzheitliche, integrative Definition von dem Begriff Innovation ist: "Unter Innovation wird die Hervorbringung, erstmalige Einführung und das Durchsetzen von Elementen, Systemen oder Prozessen verstanden, die aus Sicht der nutzenden Institution neuartig sind.
Innovationscontrolling unterstützt das Innovationsmanagement in allen Phasen des Innovationsprozesses von der Initialphase bis zur Verwertung. Innovationscontrolling verfolgt vier Ziele: Koordinierung, Zielausrichtung, Service und Innovation innerhalb des Innovationsmanagements. Insbesondere sollen komplexe, einmalige und risikobehaftete Prozesse durch ein koordiniertes Prozess- und Projektcontrolling effizienter und effektiver gesteuert werden.
Der Erfolg einer Innovation kann anhand von Kennzahlen gemessen und dokumentiert werden. Zum Beispiel kann der Erfolg anhand - des Umsatzanteils oder des Marktanteils neuer Produkte,
- des Umsatzanteils oder des Marktanteils neuer Produkte
- der Kundenzufriedenheit oder der Reklamationsrate
- der Anzahl der Patentanmeldungen
- der "Time to Market" (Entwicklungsdauer)
- der "Time to Break Even" (Dauer bis zur Amortisation)
dargestellt werden.
Innovationsmanagement ist die systematische Planung, Umsetzung und Kontrolle von Ideen in Unternehmen. Zu den Aufgaben zählen z. B. die Definition und Umsetzung von Innovationszielen und –strategien, deren Bewertung unter wirtschaftlichen und technischen Aspekten sowie die Planung, Kontrolle und Steuerung des betrieblichen Innovationsprozesses.
Die Innovation von der Ideengenerierung bis hin zur Markteinführung kann in fünf Phasen gegliedert werden. Der erste Schritt ist die Ideengenerierung mit der Ideenbewertung, daran schließt sich die Planung und Vorbereitung des Projekts an. Im dritten Schritt erfolgt die Projektdurchführung in Form von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, an die sich die Produktionseinführung und der Fertigungsbau anschließen. Mit dem letzten Schritt erfolgt die Markteinführung und –durchdringung des neuen Produkts oder Verfahrens.
Die Innovationsrate ist das Verhältnis vom Umsatz der in einer bestimmten Periode eingeführten neuen Produkte zum Gesamtumsatz der Periode. Sie dient als Maß der Innovationskraft einer Unternehmung.
Die Innovationsstrategie umfasst alle strategischen Aussagen für die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte und Verfahren für die Erschließung neuer Märkte. Hier sind zwei Strategien zu unterscheiden. Bei der Push-Strategie kommen die Innovationen aus dem Unternehmen, hierfür muss ein neuer Markt geschaffen werden. Bei der Pull-Strategie kommt der Antrieb für Innovationen von außen, vom Markt.
Die Investitionsförderung beschreibt staatliche Maßnahmen, die das Ziel haben, Investitionsentscheidungen der Unternehmen positiv zu beeinflussen (z. B. Investitionen in strukturschwachen Gebieten / GA-Gebieten). Im Rahmen der Investitionsförderung können einzelbetriebliche Investitionen von gewerblichen Unternehmen mit Zuschüssen gefördert werden. Förderfähig sind insbesondere Neugründungen, die Erweiterung einer Betriebsstätte, die Errichtung eines neuen Standorts, der Erwerb oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen und der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Grundlage der Investitionsförderung ist die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA). Unternehmen, welche nach den geltenden EU-Kriterien als KMU (kleines und mittelständisches Unternehmen) eingestuft werden, erhalten i. d. R. eine höhere Förderung als Großunternehmen. Hauptziel der Investitionsförderung ist die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze. Im Rahmen der Investitionsförderung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie ggf. zu aktivierende Anschaffungskosten für immaterielle Wirtschaftsgüter förderfähig. Für geleaste Wirtschaftsgüter sowie Grundstückserwerb sind Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich nicht förderfähig sind gebrauchte Wirtschaftsgüter und Ersatzbeschaffungen, sofern es sich nicht um eine Existenzgründung oder den Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte handelt. Das geförderte Wirtschaftsgut muss für eine Frist von fünf Jahren dauerhaft in der geförderten Betriebsstätte eigenbetrieblich genutzt werden (Zweckbindefrist). Geschaffene oder gesicherte Dauerarbeitsplätze müssen ebenfalls für fünf Jahre garantiert werden.
In der betrieblichen Investitionsförderung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse und Zulagen zu unterscheiden.
Investitionszuschüsse |
Investitionszulage (IZulage) |
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden bundesweit in ausgewiesenen strukturschwachen Gebieten zur Verfügung gestellt (Fördergebiete). |
Investitionszulagen werden nur in den neuen Bundesländern gezahlt. |
Bei der Gewährung von Zuschüssen steht die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts für die Region und das Unternehmen im Vordergrund. |
Bei Erfüllung der im Investitionszulagegesetz genannten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch. |
Ein Investitionszuschuss wird vor Projektbeginn mit einem formgebundenen Antrag beantragt. |
Die Investitionszulage wird bei dem zuständigen Finanzamt nach der Investition auf Antrag gewährt. |
Ein Zuschuss kann wahlweise erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden, unterliegt dabei aber grundsätzlich der Besteuerung. |
Die nach dem Investitionszulagengesetz gewährten Zulagen sind steuerfrei, damit stellt die Investitionszulage im Ergebnis einen Liquiditätszufluss zum versteuerten Eigenkapital dar. |
Bei der Beantragung von Investitionszuschüssen ist die voraussichtliche Investitionszulage bei der Berechnung des gesamten Subventionswertes zu berücksichtigen. |
Bei der Beantragung von Investitionszuschüssen ist die voraussichtliche Investitionszulage bei der Berechnung des gesamten Subventionswertes zu berücksichtigen. |
Die KfW Bankengruppe ist als Bank des Bundes (80 % Anteile) und der Länder (20 %) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründungen zu fördern. Weitere Förderschwerpunkte bilden Wohnraummodernisierung, der Schutz von Umwelt und Klima, Export- und Projektfinanzierung und die Förderung der Entwicklungs- und Reformländer. Die KfW Mittelstandsbank fördert Mittelstand und Existenzgründer mit klassischen Förderkrediten und innovativen Finanzierungen. Entstanden ist die KfW Mittelstandsbank im Zuge der Fusion der DtA (Deutsche Ausgleichsbank) und der KfW im Juli 2003.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der aktuell geltenden EU-Definition sind wie folgt zu definieren:
|
Beschäftigte |
|
Umsatz (Mio. €) |
|
Bilanzsumme (Mio. €) |
Mittlere Unternehmen |
< 250 |
und |
= 50 |
oder |
= 43 |
Kleine Unternehmen |
< 50 |
und |
= 10 |
oder |
= 10 |
Kleinstunternehmen |
< 10 |
und |
= 2 |
oder |
= 2 |
Die Beteiligungsverhältnisse sind hierbei stets im Einzelfall zu prüfen. Nach der zunehmenden Verflechtung des Unternehmens mit anderen Unternehmen unterscheidet man zwischen eigenständigen Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen. Für die Berechnung der Schwellenwerte gilt ein differenziertes Berechnungsmodell. KMU stehen oftmals im Mittelpunkt der Förderung.
Das Ziel des Kohäsionsfonds (2007-2013) besteht in der Beschleunigung der Konvergenz der Mitgliedsstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand durch Verbesserung der Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung. Er trägt zur Finanzierung von Maßnahmen nur in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Verkehrsnetze und lediglich in den zehn neuen Mitgliedsstaaten sowie in Spanien, Griechenland und Portugal bei. Der Fonds wird nur im Rahmen des Ziels "Konvergenz" wirksam und unterstützt damit den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die Verteilung der Mittel erfolgt ähnlich wie bei EFRE und ESF. Deutschland erhält hieraus keine Mittel.
Kreativitätstechniken dienen der systematischen Erzeugung von Ideen und Lösungsansätzen. Zu den bekanntesten Methoden zählen das Brainstorming, Brainwriting, der morphologische Kasten, die Synektik und die Trendanalyse.
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, auch Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden.
Finanzierungsmittel, die in der Kapitalstruktur zwischen Fremd- und Eigenkapital stehen. Es handelt sich um eine Mischform, bei der Eigen- wie auch Fremdkapitalanteile miteinander vereint werden. Mezzanine-Kapital hat je nach Ausgestaltung eigenkapitalersetzenden Charakter oder Fremdkapitalcharakter.
Eine Auszahlung bzw. ein Mittelabruf von bewilligten Fördermitteln erfolgt je nach Förderart und Förderprogramm unterschiedlich und ist immer abhängig von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Im Bereich der Investitionsprojekte erfolgen Mittelabrufe üblicherweise nach dem Mittelabfluss zu Stichtagen. Im Bereich der Forschungsförderung auf Bundesebene erfolgt der Mittelabruf normalerweise quartalsweise rückwirkend. In beiden Fällen ist es i. d. R. möglich, Fördergelder vor dem Mittelabfluss (max. 2 Monate) abzurufen. Im Regelfall wird ein gewisser Prozentsatz der Förderung (zumeist 10 % des bewilligten Zuschusses) zurückgehalten bis die Belegprüfung zufriedenstellend abgeschlossen wurde.
Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Nachrangdarlehen verbessern die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.
In den Bereichen des Marketings, der Organisationen, des Managements und Designs sind viele Innovationen nichttechnischer Art, da sie nicht primär auf eine technologische Erfindung oder Verbesserung zurückzuführen sind. Der Begriff ist nicht unproblematisch, da bei den meisten der heutigen Innovationen Technologien, wie z. B. Informations- und Kommunikationstechnologie, als Ermöglichungsfaktor im Spiel sind, selbst wenn diese nicht der Hauptauslöser oder Schwerpunkt der Innovation sind.
Scoring-Verfahren (Punktwertverfahren) bzw. Nutzwertanalysen dienen der mehr-dimensionalen Bewertung von Innovationsprojekten. Hierbei werden z. B. Projektziele mit Punkten bewertet, die addierten Punkte ergeben dann den Nutzwert. Hierbei kommen gewichtete Punktwertverfahren zur Anwendung.
Das Konzept der Open Innovation erfolgt auf Basis eines Innovationsnetzwerks und verneint eine ausschließlich interne Wertschöpfung. Das Konzept basiert darauf, entlang aller Phasen des Innovationsmanagements externe Akteure zur Problemlösung einzusetzen, insbesondere Kunden und Lieferanten. Hierdurch gelingt die Zusammenführung und Kombination von lokalem Wissen.
Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Der Patentinhaber kann räumlich und zeitlich befristet allein über die Erfindung verfügen, er erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten. Das Patent ermöglicht es, wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen.
Das Patentmanagement ergänzt das Technologiemanagement bei der Gewinnung, Verwertung und Sicherung von Innovationen. Ziel des Patentmanagements ist es, diese Prozesse im Sinne der übergeordneten und wirtschaftlichen Unternehmensziele zu steuern, indem nur jene Technologieprojekte verfolgt werden, aus denen ein angemessener und nachhaltiger wirtschaftlicher Nutzen gezogen werden kann. Teile des Patentmanagements sind z. B. die Auswertung von Patentinformationen zur Entscheidungsfindung oder die Erlangung und Erhaltung einer starken Schutzrechtsposition.
Portfolioanalysen dienen der Lenkung von Ressourcen in jene Bereiche und Innovationsfelder, welche das größte Erfolgspotenzial aufweisen. Hier unterscheidet man insbesondere das Technologieportfolio, Marktportfolio und integrierende Portfolioanalysen. Basis einer Portfolioanalyse ist ein zweidimensionaler aufgespannter Raum mit einer unternehmensabhängigen und einer unternehmensunabhängigen Variable. Das sich hieraus ergebende XY-Diagramm wird in vier Quadranten aufgeteilt, welche jeweils z. B. einem Innovationsfeld des Unternehmens zugeordnet werden. Durch Einordnungen lassen sich Innovationsfelder mit den strategischen Unternehmenszielen abgleichen und Strategien ableiten.
Produktinnovationen sind neue oder verbesserte Produkte (Waren und Dienstleistungen), welche Wettbewerbsvorteile durch neue Marktanteile und Gewinnspannen erzielen, u. U. Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten.
Eine Förderung muss üblicherweise beantragt werden, bevor mit dem Projekt begonnen wird. Es ist sicherzustellen, dass mit dem Vorhaben im fördertechnischen Sinn erst dann begonnen wird, wenn dies förderunschädlich möglich ist. Hierzu gilt meist folgendes:
Investitionsförderung |
Forschungsförderung |
Bei der Investitionsförderung darf meist dann förderunschädlich begonnen werden, nachdem der Zuwendungsgeber schriftlich bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind (sog. Förderwürdigkeitsbescheinigung). Hierzu ist die Einreichung eines weitgehend vollständigen Antrags erforderlich. |
In der Innovationsförderung ist ein Projektbeginn i. d. R. erst nach Bewilligung möglich. In einigen Fällen kann ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden. Es gibt auch vereinzelte Förderprogramme, meist auf Ebene der Bundesländer, bei welchen mit Einreichung des vollständigen Antrags bereits begonnen werden darf. |
Als Vorhabensbeginn wird generell der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags gewertet. Planung (z. B. Bauplanung durch einen Architekten, Machbarkeitsstudien, Vorversuche), Grunderwerb, Patentanmeldung und Genehmigungsverfahren wie Anträge auf Baugenehmigung oder Genehmigungen nach dem BImSchG (BundesImmissionsSchutzGesetz) gelten i. d. R. nicht als Maßnahmenbeginn. |
Als Vorhabensbeginn wird generell der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags gewertet. Planung (z. B. Bauplanung durch einen Architekten, Machbarkeitsstudien, Vorversuche), Grunderwerb, Patentanmeldung und Genehmigungsverfahren wie Anträge auf Baugenehmigung oder Genehmigungen nach dem BImSchG (BundesImmissionsSchutzGesetz) gelten i. d. R. nicht als Maßnahmenbeginn. |
Hierbei handelt es sich um Stellen, die außerhalb der Bundes- bzw. Landesverwaltung angesiedelt sind und z. B. im Namen und Auftrag des BMBF od. BMWi handeln (Verwaltungshelfer). Sie informieren zu einzelnen Forschungsbereichen und den hier bestehenden Fördermöglichkeiten. Die Beantragung von Fördermitteln wird in der Regel über sie abgewickelt. Projektträger nehmen im Auftrag der Bundes- bzw. Landesministerien u. a. auch die Bewilligung der beantragten Vorhaben vor und dienen als wichtige Instanz des öffentlichen Projektmanagements sowie des Projektcontrollings. Die Prüfer der Projektträger nehmen auch die Nachweiskontrollen und die Prüfung der Einhaltung der Bewilligungsbedingungen vor.
Promotoren sind Personen, welche einen Innovationsprozess oder Änderungsprozess z. T. aktiv und intensiv fördern. Hauptaufgabe der Promotoren ist es, Willens- und Fähigkeitsbarrieren der Mitarbeiter im Zusammenhang mit Innovationsprozessen im Unternehmen abzubauen und zu überwinden. Der Machtpromotor beeinflusst aufgrund seiner hierarchisch legitimierten Macht. Der Fachpromotor beeinflusst den Veränderungsprozess durch sein objektspezifisches Fach- und Methodenwissen. Der Prozesspromotor stellt aufgrund seines Wissens Kontakte und Verbindungen zwischen den Macht- und Fachpromotoren und deren Umwelt außerhalb der Unternehmung her und unterstützt den Innovationsprozess nur indirekt.
ist die Verbesserung bzw. Neugestaltung von Unternehmensprozessen. Prozess-innovationen können Auslöser für neue Produktinnovationen sein, die Produktivität bestehender Prozesse steigern und die Absatzaussichten bestehender Produkte steigern.
Das Prozessmanagement bezeichnet die Gestaltung und Verbesserung von Prozessen unter dem Einsatz von Wissen, Fertigkeiten, Instrumenten, Techniken und Systemen, um Kundenanforderungen gewinnbringend zu erfüllen.
Public Private Partnership ist eine langfristig vertraglich geregelte Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die vorhandenen Projektrisiken werden meist sachgerecht verteilt. Auch in der Förderung gewinnen PPP-Projekte zur Finanzierung öffentlicher Infrastruktur immer mehr an Bedeutung.
QFD stellt ein Planungssystem für den kundenorientierten Innovationsprozess dar. Bei dem aus Japan stammenden Verfahren werden meist nicht technische Anforderungen der Kunden methodisch mittels einer Conjoint-Analyse ermittelt, strukturiert und gewichtet. Die Ergebnisse werden in Produkt- oder Leistungsmerkmale übertragen. Voraussetzung für das Verfahren sind daher herstellerseitige Ideen für z. B. ein verbessertes Produkt.
Ideen können durch Zufall entstehen oder aber auch bewusst generiert werden. Anregungen für neue Ideen liefern unterschiedliche Quellen. Diese können von intern durch Mitarbeiter, durch Technologiebeobachtungen, als Nebenprodukt von Innovationsprojekten oder aber von außen in einem Unternehmen entstehen. Ideen liefern z. B. Wettbewerb, Kunden und Anwender sowie Lieferanten.
Bei den Schutzrechten sind jene technischer Art und jene nicht technischer Art zu unterscheiden. Patente technischer Art sind Patente und Gebrauchsmuster. Unter Schutzrechten nicht technischer Art fallen Geschmacksmuster, Marken und das Kennzeichenrecht. Eine Sonderrolle spielt das Urheberrecht. Die Schutzrechte regeln den Schutz des geistigen Eigentums. Anmeldungen erfolgen beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt und sind räumlich und zeitlich befristet.
Ein Struktureffekt kann angenommen werden, wenn Vorhaben in besonderer Weise geeignet sind, quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebots in dem Fördergebiet entgegenzuwirken. Dies ist z. B. bei Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen der Fall, aber auch bei Innovationen mit hoher Ausstrahlungskraft auf die Region.
Sie beziehen sich auf übergeordnete Strukturen im Unternehmen. Die Erneuerung der Arbeitstruktur, wie z. B. Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle, Personalentwicklung, Verbesserung der Vertriebs-, Marketing-, Organisations- oder Logistikstruktur zählen hierzu.
Alle Beihilfen beinhalten einen so genannten Subventionswert. Der maximal im Rahmen der Finanzierung eines Vorhabens zulässige Subventionswert ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und wird von der EU festgelegt. Zuschüsse werden mit ihrem Nominalbetrag in die Subventionswertberechnung einbezogen. Für z. B. beilhilferelevante Darlehen und Bürgschaften werden unter Berücksichtigung der Konditionen Subventionsäquivalente ermittelt.
Die SWOT-Analyse oder Stärken–Schwächen-Analyse dient der systematischen Betrachtung von Produkten, Prozessen, Teams oder Unternehmen, um bestehende Probleme lösen und bestehende Chancen nutzen zu können. Sie wird im Rahmen von Strategie-Entwicklungsprozessen eingesetzt. "SWOT" steht für:
S = Strengths (Stärken)
W = Weaknesses (Schwächen)
O = Opportunities (Möglichkeiten)
T = Threats (Gefahren, Bedrohung, Risiken)
Die Szenariotechnik ist die weitverbreitetste Methode in der Zukunftsforschung. Hierbei wird der Veränderungsprozess von der Gegenwart bis in die Zukunft untersucht. Es werden abhängig von verschiedenen Entwicklungsoptionen (externe Einflussgrößen) mehrere alternative Zukunftsbilder, insbesondere auch Extremszenarios (Best-Case, Worst-Case) entworfen. Die Szenarioanalyse ermöglicht es Unternehmen, Erfolgspotenziale zu erkennen und Innovationsprozesse rechtzeitig einzuleiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn es mit Früherkennungsmethoden kombiniert angewendet wird.
Das Technologiemanagement beschäftigt sich mit der Erkenntnis und gedanklichen Lösung sämtlicher zukünftiger Probleme, die mit der Entwicklung, internen und externen Beschaffung, Erhaltung und Nutzung von Technologien eines Unternehmens auftreten. Das Technologiemanagement kann als Teil des Unternehmensmanagements gesehen werden, da technologisches Wissen die Grundlage eines jeden Unternehmens bildet. Es kann auch nicht strikt vom Innovationsmanagement getrennt werden. Technologiemanagement ist immer auch Wissensmanagement.
Ein Trend ist eine erfassbare wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Grundtendenz. Die Trendanalyse identifiziert diese grundsätzlichen Entwicklungen, um eine optimale Positionierung des Unternehmens zu ermöglichen. Doch auch für rein interne Prozesse ist die Trendanalyse ein wertvolles Werkzeug. Aufgrund der dokumentierten Daten früherer Projekte, die dem aktuellen Projekt in einem oder mehreren Aspekten ähneln, lässt sich vorhersagen, welche Entwicklungen, Chancen und Probleme in den Bereichen Kosten, Inhalt, Umfang etc. des Projekts zu erwarten sind. Eine Trendanalyse untersucht u. a. Veröffentlichungen, Patente und Branchen- und Technologiereports und nutzt Methoden der Interpolation, um Prognosen abzuleiten.
Als Verbundvorhaben werden Projekte bezeichnet, welche mit mehreren Institutionen gemeinsam realisiert werden. Im Rahmen der Finanzierung mittels Fördermittel spielen Kooperationen insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung gegenüber Einzelvorhaben eine besondere Rolle. Bei der Zusammenstellung eines Konsortiums kommt es auf die Einbindung von Partnern entlang der Wertschöpfungskette an – dies umfasst Forschungseinrichtungen ebenso wie auf industrieller Seite Zulieferer, Produzenten und Anwender. In allen Bereichen spielt die Kompetenz der Projektpartner eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Förderfähigkeit. Die Zusammenarbeit der Partner aus Industrie und Wissenschaft in den Verbundvorhaben, insbesondere Ergebnisverwertung und Geheimhaltung, wird in Kooperationsverträgen geregelt.
Wissensmanagement hat die Aufgabe, das Wissen der Mitarbeiter eines Unternehmens gewinnbringend zu organisieren. Dies geschieht in acht Aufgabenbereichen: Definition von Wissenszielen, Identifikation von Wissen, Wissenserwerb, Entwicklung von Wissen, Distribution von Wissen, Nutzung, Bewahrung und Bewertung von Wissen.
Bei der Zuschussförderung handelt es sich um eine anteilige, nicht rückzahlbare Projektfinanzierung, welche als prozentualer Zuschuss zu den förderfähigen Kosten oder Ausgaben gezahlt wird. Nach den Einkommenssteuerrichtlinien wird der steuerliche Zuschuss definiert als ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines auch in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Ein Zuschuss wird verneint, wenn die Zuwendung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung des Empfängers steht. Neben Zuschüssen sind Fördermittel in zahlreichen Ausgestaltungsformen bekannt, z. B. Investitionszulagen, Steuererleichterungen, zinsgünstige Darlehen mit und ohne Haftungsfreistellung, Bürgschaften, Garantien zur Abschirmung von politischen Risiken.
Der Zuwendungsbescheid ist ein rechtsverbindlicher Bescheid nach Verwaltungsverfahrensgesetz zur Gewährung von Fördermitteln, z. B. Zuschüssen, unter bestimmten Bedingungen. Die Bedingungen des Zuwendungsbescheids sind im Bescheid und in seinen Anlagen (u. a. ANBest, BNBest) aufgeführt und müssen eingehalten werden, ansonsten besteht ein Rückforderungsanspruch des Förderungsgebers. Einige Bedingungen zur Gewährung einer Zuwendung sind subventionserheblich nach § 264 Strafgesetzbuch.
Für Zuwendungen wird eine Bindefrist vereinbart. Das bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen garantiert sein muss. Bei Investitionsförderung spielt die Zweckbindungsfrist eine besondere Rolle: im Förderbescheid wird festgelegt, dass die mit Fördermitteln kofinanzierten Wirtschaftsgüter eine bestimmte Dauer in der geförderten Betriebsstätte verbleiben müssen. Ebenso sind die Garantien zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen an eine Bindefrist gekoppelt.