
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
Zuschuss / Zuschussförderung
Bei der Zuschussförderung handelt es sich um eine anteilige, nicht rückzahlbare Projektfinanzierung, welche als prozentualer Zuschuss zu den förderfähigen Kosten oder Ausgaben gezahlt wird. Nach den Einkommenssteuerrichtlinien wird der steuerliche Zuschuss definiert als ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines auch in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Ein Zuschuss wird verneint, wenn die Zuwendung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung des Empfängers steht. Neben Zuschüssen sind Fördermittel in zahlreichen Ausgestaltungsformen bekannt, z. B. Investitionszulagen, Steuererleichterungen, zinsgünstige Darlehen mit und ohne Haftungsfreistellung, Bürgschaften, Garantien zur Abschirmung von politischen Risiken.

