
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
Zweckbindefrist / Zweckbindungsfrist / Mittelzweckbindungsfrist
Für Zuwendungen wird eine Bindefrist vereinbart. Das bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen garantiert sein muss. Bei Investitionsförderung spielt die Zweckbindungsfrist eine besondere Rolle: im Förderbescheid wird festgelegt, dass die mit Fördermitteln kofinanzierten Wirtschaftsgüter eine bestimmte Dauer in der geförderten Betriebsstätte verbleiben müssen. Ebenso sind die Garantien zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen an eine Bindefrist gekoppelt.

