Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Subventionswert

Alle Beihilfen beinhalten einen so genannten Subventionswert. Der maximal im Rahmen der Finanzierung eines Vorhabens zulässige Subventionswert ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und wird von der EU festgelegt. Zuschüsse werden mit ihrem Nominalbetrag in die Subventionswertberechnung einbezogen. Für z. B. beilhilferelevante Darlehen und Bürgschaften werden unter Berücksichtigung der Konditionen Subventionsäquivalente ermittelt.

Wenn zur Finanzierung eines Projekts mehrere Beihilfen in Anspruch genommen werden sollen, sind in Abhängigkeit von der Projektart, der Größe des Unternehmens und der Wahl der öffentlichen Finanzierungsmittel Berechnungen und Bewertungen durchzuführen, um die durch die EU festgesetzten Grenzen optimal zu nutzen, aber nicht zu überschreiten.

<< zurück