Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Nachrangdarlehen verbessern die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.

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