
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
Belegprüfung / Mittelverwendungsprüfung / Verwendungsnachweis / Nachweisführung
Die zweckentsprechende Verwendung von öffentlichen Beihilfen wird von den Zuwendungsgebern im Rahmen der sog. Belegprüfung geprüft. In vielen Fällen werden Vorhaben aus mehreren Haushaltstöpfen kofinanziert, so dass für eine Belegprüfung verschiedene Stellen in Frage kommen (Rechnungshöfe der Bundesländer, Bundesrechnungshof, Finanzamt, Finanzkontrolle der Europäischen Kommission). Eine Belegprüfung erfolgt i. d. R. nach Projektabschluss, in einigen Fällen auch als Zwischenprüfung. Die Mittelverwendungsprüfung kann auch noch Monate oder Jahre nach Projektabschluss erfolgen. Der Verwendungsnachweis im Rahmen der Belegprüfung beinhaltet Unterlagen und Belege, aus deren Inhalt die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sowie der lückenlose Zahlungsnachweis ersichtlich sind. Die Einzelheiten richten sich nach den Förderrichtlinien, dem Zuwendungsbescheid inklusive der Nebenbestimmungen und dem jeweiligen Verwendungsnachweisformular.

