
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der aktuell geltenden EU-Definition sind wie folgt zu definieren:
|
Beschäftigte |
|
Umsatz (Mio. €) |
|
Bilanzsumme (Mio. €) |
Mittlere Unternehmen |
< 250 |
und |
≤ 50 |
oder |
≤ 43 |
Kleine Unternehmen |
< 50 |
und |
≤ 10 |
oder |
≤ 10 |
Kleinstunternehmen |
< 10 |
und |
≤ 2 |
oder |
≤ 2 |
Die Beteiligungsverhältnisse sind hierbei stets im Einzelfall zu prüfen. Nach der zunehmenden Verflechtung des Unternehmens mit anderen Unternehmen unterscheidet man zwischen eigenständigen Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen. Für die Berechnung der Schwellenwerte gilt ein differenziertes Berechnungsmodell. KMU stehen oftmals im Mittelpunkt der Förderung.

