Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Investitionszuschuss vs. Investitionszulage

In der betrieblichen Investitionsförderung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse und Zulagen zu unterscheiden.

Investitionszuschüsse

Investitionszulage (IZulage)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden bundesweit in ausgewiesenen strukturschwachen Gebieten zur Verfügung gestellt (Fördergebiete).

Investitionszulagen werden nur in den neuen Bundesländern gezahlt.

Bei der Gewährung von Zuschüssen steht die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts für die Region und das Unternehmen im Vordergrund.

Bei Erfüllung der im Investitionszulagegesetz genannten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.

Ein Investitionszuschuss wird vor Projektbeginn mit einem formgebundenen Antrag beantragt.

Die Investitionszulage wird bei dem zuständigen Finanzamt nach der Investition auf Antrag gewährt.

Ein Zuschuss kann wahlweise erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden, unterliegt dabei aber grundsätzlich der Besteuerung.

Die nach dem Investitionszulagengesetz gewährten Zulagen sind steuerfrei, damit stellt die Investitionszulage im Ergebnis einen Liquiditätszufluss zum versteuerten Eigenkapital dar.

Bei der Beantragung von Investitionszuschüssen ist die voraussichtliche Investitionszulage bei der Berechnung des gesamten Subventionswertes zu berücksichtigen.

Bei der Beantragung von Investitionszuschüssen ist die voraussichtliche Investitionszulage bei der Berechnung des gesamten Subventionswertes zu berücksichtigen.


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