
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
Investitionszuschuss vs. Investitionszulage
In der betrieblichen Investitionsförderung sind nicht rückzahlbare Zuschüsse und Zulagen zu unterscheiden.
Investitionszuschüsse |
Investitionszulage (IZulage) |
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden bundesweit in ausgewiesenen strukturschwachen Gebieten zur Verfügung gestellt (Fördergebiete). |
Investitionszulagen werden nur in den neuen Bundesländern gezahlt. |
Bei der Gewährung von Zuschüssen steht die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts für die Region und das Unternehmen im Vordergrund. |
Bei Erfüllung der im Investitionszulagegesetz genannten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch. |
Ein Investitionszuschuss wird vor Projektbeginn mit einem formgebundenen Antrag beantragt. |
Die Investitionszulage wird bei dem zuständigen Finanzamt nach der Investition auf Antrag gewährt. |
Ein Zuschuss kann wahlweise erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden, unterliegt dabei aber grundsätzlich der Besteuerung. |
Die nach dem Investitionszulagengesetz gewährten Zulagen sind steuerfrei, damit stellt die Investitionszulage im Ergebnis einen Liquiditätszufluss zum versteuerten Eigenkapital dar. |
Bei der Beantragung von Investitionszuschüssen ist die voraussichtliche Investitionszulage bei der Berechnung des gesamten Subventionswertes zu berücksichtigen. |
Bei der Beantragung von Investitionszuschüssen ist die voraussichtliche Investitionszulage bei der Berechnung des gesamten Subventionswertes zu berücksichtigen. |

