
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
Investitionsförderung
Die Investitionsförderung beschreibt staatliche Maßnahmen, die das Ziel haben, Investitionsentscheidungen der Unternehmen positiv zu beeinflussen (z. B. Investitionen in strukturschwachen Gebieten / GA-Gebieten). Im Rahmen der Investitionsförderung können einzelbetriebliche Investitionen von gewerblichen Unternehmen mit Zuschüssen gefördert werden. Förderfähig sind insbesondere Neugründungen, die Erweiterung einer Betriebsstätte, die Errichtung eines neuen Standorts, der Erwerb oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen und der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Grundlage der Investitionsförderung ist die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA). Unternehmen, welche nach den geltenden EU-Kriterien als KMU (kleines und mittelständisches Unternehmen) eingestuft werden, erhalten i. d. R. eine höhere Förderung als Großunternehmen. Hauptziel der Investitionsförderung ist die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze. Im Rahmen der Investitionsförderung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie ggf. zu aktivierende Anschaffungskosten für immaterielle Wirtschaftsgüter förderfähig. Für geleaste Wirtschaftsgüter sowie Grundstückserwerb sind Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich nicht förderfähig sind gebrauchte Wirtschaftsgüter und Ersatzbeschaffungen, sofern es sich nicht um eine Existenzgründung oder den Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte handelt. Das geförderte Wirtschaftsgut muss für eine Frist von fünf Jahren dauerhaft in der geförderten Betriebsstätte eigenbetrieblich genutzt werden (Zweckbindefrist). Geschaffene oder gesicherte Dauerarbeitsplätze müssen ebenfalls für fünf Jahre garantiert werden.

