Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht stoffliche Werte eines Unternehmens, z. B. Standort, Kundenkreis, guter Name, Leitung, Mitarbeiterstamm etc. (= Firmenwert) sowie Erfindungen, Rechte (z. B.: Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Bezugs- oder Lieferungsrechte, Urheberrechte u. Ä.) oder Know-how und Software. Was davon mit welchem Wert in der Bilanz eines Unternehmens erscheint, ist im Handelsgesetzbuch und in der Steuergesetzgebung geregelt. Aktivierungspflichte Wirtschaftsgüter können meist auch in der Förderung angesetzt werden.

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