Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Haftungsfreistellung

Haftungsfreistellung bedeutet, dass die (Haus-)Bank des Antragstellers anteilig von ihrem Kreditausfallrisiko freigestellt ist. Der Darlehensnehmer bleibt jedoch in vollem Umfang in seiner Rückzahlungsverpflichtung.

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