
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
Haftungsfreistellung
Haftungsfreistellung bedeutet, dass die (Haus-)Bank des Antragstellers anteilig von ihrem Kreditausfallrisiko freigestellt ist. Der Darlehensnehmer bleibt jedoch in vollem Umfang in seiner Rückzahlungsverpflichtung.

