Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Gemeinkosten

Gemeinkosten („Overhead“) sind im Sinne der Förderung jene Kosten, die einer Bezugsgröße (in der Förderung meist Personalkosten) nicht direkt zurechenbar sind. Hier handelt es sich z. B. um nicht förderfähige Sekretariats- und Verwaltungstätigkeiten, Verbrauchskosten im Verwaltungsbereich. Es gibt verschiedene Methoden, Gemeinkosten in der Förderung geltend zu machen. Oftmals werden Gemeinkosten in pauschaler Höhe (z.B. 120 % der Personalkosten) als förderfähig anerkannt und entsprechend bezuschusst.

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