
Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR
Garantie zur Absicherung politischer Risiken
Mit Hilfe von öffentlichen Garantieprogrammen kann das politische Risiko von Auslandsvorhaben, wie z. B. der Gründung eines Joint Ventures, abgesichert werden. Zu den politischen Risiken zählen z. B. staatliche Eingriffe, Krieg, Terror, Enteignung, staatliche Zahlungsverbote o. Ä. Bei dieser Art der Garantie tritt der Garantiegeber bei einem möglichen Verlust für die im Ausland getätigten Investitionen ein, wenn diese Verluste durch die abgesicherten Risiken entstehen. Abgesichert werden können neben den Investitionen auch künftige Erträge. Insbesondere für Projekte außerhalb der EU in Schwellen- und Entwicklungsländern ist die Beantragung einer Garantie empfehlenswert, beispielsweise für Projekte in Russland, Indien, China sowie den Ostblockstaaten.

