Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

GA-Förderung / Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur

Die Investitionsförderung erfolgt anhand einheitlicher Regelungen der Europäischen Union. In Deutschland findet diese Regelung Eingang in die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA), welche das grundlegende Förderinstrument für gewerbliche Investitionsmaßnahmen darstellt. Übergeordnete Grundlage ist der zwischen Bund und Ländern beschlossene GA-Rahmenplan, der insbesondere die Rahmenbedingungen, Förderquoten, Fördergebiete und die regionalen Förderprogramme der Bundesländer enthält. Der GA-Rahmenplan setzt damit das europäische Recht der beihilferechtlichen Bestimmungen auf nationaler Ebene um. Die Investitionsförderung wird durch die Länder bewilligt. Eine Kofinanzierung erfolgt durch den Bund und i. d. R. auch durch die EU. Neben der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur existiert noch eine zweite Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), welche ebenfalls eine wichtige Grundlage für öffentliche Förderungen in diesem Bereich darstellt.

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