Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Forschungsförderung / FuE-Förderung / Technologieförderung / Innovationsförderung

Ziel der Forschungsförderung ist es, die Entwicklung neuer Ideen, Technologien und Verfahren anteilig durch Fördermittel (i. d. R. nicht rückzahlbare Zuschüsse) zu finanzieren. Je nach politischer Zielsetzung des Förderprogramms wird der Schwerpunkt bei der Entwicklung neuer Produkte und innovativer Verfahren auf die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung oder die vorwettbewerbliche Entwicklung gelegt. Finanziert werden überwiegend Verbundprojekte, sowohl auf Ebene der Bundesländer, der Bundesministerien und insbesondere auch im Rahmen der europäischen Forschungsförderung (EU-Förderung). Ergebnis eines FuE-Projekts ist oftmals die Erstellung eines funktionsfähigen Prototyps. Die sich daran anschließende Phase der großtechnischen Umsetzung (Pilotprojekt) und Überführung in die Produktion (Investitionsprojekt) ist nicht mehr Gegenstand der Forschungsförderung.

Antragsteller bei der Technologieförderung können je nach Förderprogramm gewerbliche Unternehmen und Forschungseinrichtungen (Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sein. Die Antragstellung erfolgt in der Regel zweistufig, indem zunächst eine Projektskizze vorgelegt wird. Die Einreichung eines formgebundenen und vollständigen Förderantrags erfolgt nach positiver Bewertung dieser Projektskizze.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, in einem Verbundprojekt auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Projektpartner aus Industrie und Forschung zu achten. Bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsförderung wird besonders auf die Aspekte Innovationsgrad, technologisches und wirtschaftliches Risiko sowie auf die Verwertung der Projektergebnisse Wert gelegt. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass der aktuelle Stand der Technik übertroffen wird und die Forschungsergebnisse sowohl in die Hochschullandschaft als auch in die Industrie transferiert werden. Die Interessen der Unternehmen bezüglich Geheimhaltung und ökonomischer Verwertung der Forschungsergebnisse werden hierbei jedoch adäquat berücksichtigt.

Die Forschungsförderung ist überwiegend an Fristen gebunden (Ausschreibungen und Bekanntmachungen der Ministerien mit festen Einreichungsterminen), jedoch ist bei einzelnen Förderprogrammen nach wie vor eine laufende Antragstellung möglich.

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