Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Fördermittel / Beihilfe / Subventionen / öffentliche Förderung / Wirtschaftsförderung / Zuwendung

Fördermittel sind Beihilfen bzw. Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten (z. B. Bund, Land, EU, Weltbank), die zur Unterstützung spezieller wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder sozialer Zwecke ausgereicht werden. Diese werden i. d. R. nach Einreichung eines formgebundenen Antrags und positiver Evaluierung gewährt. Die verschiedenen Arten von öffentlichen Beihilfen können im Wesentlichen wie folgt systematisiert werden:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Bedingt rückzahlbare Zuschüsse (zumeist im Erfolgsfall des Projekts ist der Zuschuss zurückzuzahlen)
  • Steuervorteile, z. B. Körperschaftssteuerermäßigung oder Sonderabschreibungsmöglichkeiten
  • Darlehen mit Zinsverbilligung, Zinszuschuss, teilweiser Haftungsfreistellung
  • Ausfallbürgschaften zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken (Auslands- und Inlandsprojekte)
  • Garantie zur Abschirmung von politischen Risiken bei Auslandsprojekten
  • Kapitalbeteiligungen
  • Mezzanine Kapital

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