Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

EU-Notifizierung (Einzelfallnotifizierung) – EFRE-Großprojektantrag

Grundsätzlich ist öffentliche Förderung nur im Rahmen der von der EU notifizierten Förderprogramme zulässig (Ausnahme: De-Minimis-Beihilfe). Im Rahmen der Investitionsförderung sind hinsichtlich der Investitionssumme festgelegte Schwellenwerte zu berücksichtigen, bei deren Überschreitung eine sog. Einzelfallnotifizierung, d. h. einzelfallbezogene Genehmigung der Projektförderung durch die EU, erfolgen muss. Bei Projekten mit einem Investitionsvolumen von unter 50 Mio. € in einem Dreijahreszeitraum entscheiden die Bundesländer eigenständig über die Zuschussförderung. Bei Projekten mit einer Investitionssumme von über 50 Mio. € und unter 100 Mio. € binnen drei Jahren ist eine Anzeige an die Europäische Kommission erforderlich, welche sicherstellt, dass eine Förderung keine Wettbewerbsverzerrungen verursacht. Zusätzlich ist ein Großprojektantrag an den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen. Bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 100 Mio. € binnen eines Dreijahreszeitraums ist eine Notifizierung durch die Europäische Kommission erforderlich.

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