Wirtschaftsberatung

Strategische Fördermittelberatung / FöRDERGLOSSAR

Bürgschaft / Ausfallbürgschaft / Auslandsbürgschaft

Mit einer Bürgschaft/Ausfallbürgschaft wird das wirtschaftliche Risiko von Projekten über die Besicherung von Krediten und Avalen anteilig abgeschirmt. Ausfallbürgschaften werden in der Regel dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kreditnehmer die erforderlichen Sicherheiten nicht zur Verfügung stellen kann bzw. es wirtschaftlich für ihn nicht vertretbar ist, das gesamte Projektrisiko zu übernehmen. Bürgschaftsgeber können beispielsweise die Bundesländer sein. Das Land übernimmt im Schadensfall bis zu 80 % des Ausfalls, so dass die Risikoanteile der finanzierenden Banken sich wesentlich verringern. Dem Bürgschaftsgeber sind üblicherweise zumutbare Sicherheiten zu stellen, welche von der Hausbank treuhänderisch gehalten werden. Aufgrund der besonderen Wertigkeit der Ausfallbürgschaft benötigt die Hausbank i. d. R. keine weiteren Sicherheiten. Ausfallbürgschaften im Rahmen der öffentlichen Förderung werden nicht nur für inländische, sondern oftmals auch für ausländische Vorhaben gewährt, z. B. bei der Gründung von Joint Ventures oder der Übernahme von Betriebsstätten, welche von Stilllegung bedroht sind.

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