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02103 / 789 06-0

Elektromobilität und Integration in das Energiesystem

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und zugleich die Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen stärken. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Wettbewerb mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

  • hersteller- und länderübergreifende Interoperabilität von Ladeinfrastrukturen und Fahrzeugen (inklusive z. B. EU-weite Bezahlsystemen und Strommarktteilnahme),
  • Schnell- und Hochleistungsladesysteme u. a. für den gewerblichen Verkehr und Schwerlastverkehr,
  • automatische und/oder induktive Ladesysteme für automatisiertes Fahren und automatisches Laden von Elektrofahrzeugen sowie Entwicklung und Demonstration praxistauglicher Geschäftsmodelle zum wirtschaftlichen Betrieb von Ladeinfrastrukturen und Sektorkopplung,
  • Ladeinfrastruktur 4.0: Intelligentes, sicheres und strommarkt- und netzorientiertes Laden für die Energiewende über Smart Meter Gateways nach dem MsbG u. a. im gewerblichen und öffentlichen Bereich,
  • Innovationen z. B. zur deutlichen Kostensenkung von Ladesystemen, Fahrzeugen, Komponenten und Gesamtsystemen, wesentlichen Funktionserweiterungen und der Fahrzeug- oder Flottenübergreifenden Optimierung.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Förderquote: bis zu 50 % für Unternehmen, max. 100 % für Forschungseinrichtungen

Einreichungsfrist: zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag). Projektskizzen können bis zum 30. September 2020 eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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