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Kurzvideo „EIC Accelerator – Förderung von Innovationen zum Markteintritt oder zur Marktveränderung“
Beitrag lesenGEWI Beitrag im Handelsblatt zu Chancen der Förderung für kommunale Einrichtungen
Beitrag lesenGEWI Beitrag im Handelsblatt zu Fördermitteln für NRW-Unternehmen
Beitrag lesenGEWI-GF Sonja Stockhausen gibt einen Überblick über die Leistungen des Kompetenzforums Fördermittel
Beitrag lesenWichtige Änderungen im EU-Beihilferecht ab dem 1. Januar 2024
Beitrag lesenNoch immer nutzen viele Unternehmen Ihren Rechtsanspruch auf dieses Fördermittel nicht
Beitrag lesenGEWI-Beitrag im Handelsblatt zum Antragsprozess
Beitrag lesenIhre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.
Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.